Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Departements  des  Innern.

1.  Des  Ministerium  des  Innern.

a)  Verleihung  eines  Erfindungspatents  an  den  Papierfabrikanten  Schäuffelen  auf  ein  Verfahren
  zu  Versehung  des  endlosen  Papiers  mit  beliebigen  Zeichen.

Da  Seine  Königliche  Majestät  durch  höchste  Entschließung  vom  20.  d.  M.
dem  Papierfabrikanten  G.  Schäuffelen,  zu  Heilbronn,  auf  das  von  ihm  darg"“
legte  Verfahren,  das  endlose  oder  Maschinen-Papier  mit  beliebigen  —  die  Wasserzeichen
des  geschöpften  Papiers  nachahmenden,  durchscheinenden  Zeichen  zu  versehen,  ein
zehenjaͤhriges  Erfindungspatent  gnaͤdigst  verllehen  haben;  so  wird  dieses,  unter  Beziehung
  auf  den  siebenten  Abschnitt  der  revidirten  allgemeinen  Gewerbe-Ordnung
zur  oͤffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  21.  Maͤrz  1840.  Schlayer.
b)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Portofreiheit  der  Correspondenz  der  Militär-Geistlichen  in
Proklamations=  und  Trauungs-Sachen  der  Militär-Persenen.

Da  durch  höchste  Entschließung  vom  22.  v.  M.  im  Einverständniß  mit  dem
Fürsten  Erblandpostmeister  festgesest  worden  ist,  daß  die  Postporto-Freiheit  der  Mili“
tär-Dienstsachen  auf  die  Correspondenz  der  Militär-Geistlichen  in  Proklamations-=  und
Trauungs-Sachen  von  Militär-Personen  angewendet  werden  solle;  so  wird  die  es
hiedurch  zur  Nachachtung  fuͤr  die  betreffenden  Behoͤrden  bekannt  gemacht.

Stuttgart  den  16.  Mai  1840.  Schlayer.
c)  Bekanntmachung,  betreffend  die  auf  den  Württembergischen  und  Badischen  Posten  bestehende
gegenseitige  Portofreiheit.

In  Folge  der  im  Großherzogthum  Baden  getroffenen  neuen  vB
stimmungen  in  Betreff  des  persoͤnlichen  Portofreithums  ist  die  persoͤnliche  Brieß-Portofreiheit,
  welche  zu  Folge  der  Bekanntmachung  vom  2.  August  1822  (Regierung“,
Blatt  S.  555)  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzog  von  Baden  und  der
Großherzoglichen  Familie,  sodann  den  wirklichen  Staats-Ministern  und  Ehefs  der

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