Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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79.  Bekanntmachung,
die  Richtungslinie  der  Chemnitz-Aue-Adorfer  Eisenbahn  betreffend;
vom  31.  Mai  1873.

Unterr  Bezugnahme  auf  die  Verordnung  vom  7.  December  vorigen  Jahres,  die  Abtretung
  von  Grundeigenthum  für  eine  Eisenbahn  von  Chemnitz  über  Zwönitz,  Aue,
Jägersgrün,  Schöneck  nach  Adorf  nebst  Zweigbahnen  betreffend  (Seite  600  des  Gesetzund
  Verordnungsblattes  vom  Jahre  1872),  wird  von  dem  Ministerium  des  Innern
andurch  bekannt  gemacht,  daß  von  dem  Baue  gedachter  Eisenbahn  auf  der  Strecke  von
Aue  bis  Wolfsgrün  nach  Maßgabe  der  bis  jetzt  genehmigten  Detailpläne
die  Forstreviere  Lauter,  Bockau  und  Hundshübel,

sowie

die  Fluren  Zschorlau,  Albernau,  Unterblauenthal  und  Wolfsgrün
betroffen  werden.

Dresden,  am  31.  Mai  1873.

Ministerium  des  Innern.
v.  Nostitz-Wallwitz.

Fromm.

 

Letzte  Absendung:  den  21.  Juni  1873.