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79. Bekanntmachung,
die Richtungslinie der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn betreffend;
vom 31. Mai 1873.
Unterr Bezugnahme auf die Verordnung vom 7. December vorigen Jahres, die Abtretung
von Grundeigenthum für eine Eisenbahn von Chemnitz über Zwönitz, Aue,
Jägersgrün, Schöneck nach Adorf nebst Zweigbahnen betreffend (Seite 600 des Gesetzund
Verordnungsblattes vom Jahre 1872), wird von dem Ministerium des Innern
andurch bekannt gemacht, daß von dem Baue gedachter Eisenbahn auf der Strecke von
Aue bis Wolfsgrün nach Maßgabe der bis jetzt genehmigten Detailpläne
die Forstreviere Lauter, Bockau und Hundshübel,
sowie
die Fluren Zschorlau, Albernau, Unterblauenthal und Wolfsgrün
betroffen werden.
Dresden, am 31. Mai 1873.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
Letzte Absendung: den 21. Juni 1873.