Volltext : Staats-Lexikon.

Privatrecht

ordnung  mit  aufgenommen,  nicht  zum
Gesetz  erhoben  worden.  l.  Deutsche
Sttafprozeßordnung.  &  414—446.

Privatrecht,  s.  Recht.

Privaturkunde,  s.  Urkunde.

Privilegium  (lat.),  Ausnahmegesetz
(s.  d.);  auch  Sezeichnung,  für  die  urchein
solches  Ausnahmegesetz  begründeten  Vorund
  Sonderrechte  einer  einzelnen  Person
odereiner  bestimmten  Klassevon  Personen,
auch  wohl  für  die  über  die  Verleihung  eines
solchen  Rechts  ausgestellte  Urkunde.

odukt  (lat.),  Erzeugnis,  Bodenerzeugnis,
  besonders  zur  weitern  Verarbeitung
  und  als  Getenstand  des  Handels  dienendes;
  Produktenhandel,  Handel  mit
Bodenerzeugnissen  des  Landes,  zum  Unterschied
  von  Kolonial-,  Manufaktur=  und
anderm  Warenhandel;  Produktion,  Erzeugung
  wirtschaftlicher  Güter  sowie  Werterhöhung
  derselben  durch  die  Arbeit  (Handel,
  Erhöhung  der  Kultur,  Sicherung  nach
außen).  Im  Gegensatz  zu  den  Konsumenten,
  den  Verbrauchenden,  versteht
man  unter  Produzenten  die  Hervorbringenden,
  also  diejenigen,  welche  gewisse
Exzeugnisse  herstellen.  Produktivgenossenschaft,
  s.  Genossenschaften.
rofoß,  s.  Jesuiten.
rogymnastum  (griech.),  Vorschule
zu  einem  Gymnasium;  in  Preußen:
Gymnasium,  dem  die  Prima  fehlt.

Prohibieren  (lat.),  verbieten,  nicht  zulassen;
  Prohibitorium,  Verbot,  namentlich
  der  Ein=  oder  Ausfuhr  von  Waren;
  Prohibitivsystem,  handelspolitisches
  System,  wonach  die  Einfuhr  gewisser
ausländischer  gewerblicher  Erzeugnisse
verboten  wurde,  um  die  inländische  Industrie
  zu  befördern;  Prohibitivmaßregeln,
  vorbeugende  Maßregeln,  im
Gegensatz  zu  sogen.  Nepriifir  maß-=regeln,
  die  in  einem  Einschreiten  gegen
Mißbräuche  bestehen.

Proklamieren  (lat.),  öffentlich  bekannt
machen;  Proklamation,  Bekanntmachung
  durchöffentliches  Ausrufen,  dann
überhaupt  öffentliche  belanntmachun
z.  B.  Aufruf  eines  Fürsten  an  das  Volk,
eines  Heerführers  an  die  Armee,  an  die
Bewohner  einzelner  Städte  oder  Provinzen.
  Vom  Manifest  (s.  d.)  unterscheidet

—  Prop#st.  437

sich  die  Proklamation  dadurch,  daß  jenes
einen  mehr  diplomatischen,  diese  einen
mehr  populären  Charakter  hat.
roküra  (lat.,für  Mühes),  Honorar
  für  Bemühungen  in  Handelsangelegenheiten;
  dann  die  vom  Eigentümer
einer  Handelsniederlassung,  Einzelkaufmannoder
  Handelsgesellschafterteilte  Vollmacht,
  im  Namen  und  für  Rechnung  des
Prinzirals  das  Handelsgeschäft  zu  betreien
  und  die  Firma  per  procura  (p.  pr.
oder  pr.  Pa.)  zu  14•  rokurist

(Prokuraträger))  deralso  Bevollmächtigte;

  Kollektivprokura,  die  an  mehrere
  msammen  erteilte  P.  Vgl.  Deutsches
Handelsgesetzbuch,  Art.  41—46,  52—56.

Prokuration  (lat.),  Auftragsbesorgung,
  Stellvertretung  durch  einen  Bevollsechiann,
  auch  die  diesem  erteilte  Vollmacht;
  besonders  der  vorläufige  Abschluß
eines  Ehekontrakts  zwischen  fürstlichen
Personen  durch  Bevollmächtigte.  Prokurator,

  Bevollmächtigter,  Stellvertreter,

  Anwalt.  Staatsprokurator,
s.  v.  w.  Staatsanwalt.  Prokuratur,
Geschäftsverwaltung.

Proletariat  (lat.),  die  besitzlose,  aus
der  Hand  in  den  Mund  lebende  Klasse;
s.  Plutokratie.

ronunciamiénto  (span.)  öffentliche
Kundgebung,  Signal  zum  Aufstand,  namentlich
  dasjenige,  welches  von  Führern
der  bewaffneten  Macht  ausgeht.

Propagandoa  (lat.),  Anstalt  zu  Verbreitung
  gewisser  Lehren,  Meinungen  2c.
insbesondere  Missionsanstalt;  P.  machen,
für  seine  Meinungen  und  Grundsätze
Anhänger  zu  gewinnen  suchen.  Congregatio
  de  p.  fide,  eine  Unterabteilung  des
Kardinalkollegiums,  zu  Verbreitung  des
Glaubens-,  1622  in  Romvon  Gregor  XV.

egründet;  mit  derselben  verband  Uran
  VIII.  1627  bas  Collegium  de  p.
füce,  Bildungsanstalt  für  Missionäre.

Propft  (v.  lat.  praepositus),  Vorgesetzter;
  Kloster  -,  Stiftsvorsteher,  insbesondere
  eines  Kathedralstifts  (Dompropst);
10  Morheuschsen  rie  dr  zroestamte

en  Hauptpastoren.  Feldpropst,  in
*  der  nächste  Vorgesetzte  der  Diviions=
  u.  Brigadeprediger.  Propstei,  Bezirk,
  Würde,  Amtswohnung  eines  Propstes.