Privatrecht
ordnung mit aufgenommen, nicht zum
Gesetz erhoben worden. l. Deutsche
Sttafprozeßordnung. & 414—446.
Privatrecht, s. Recht.
Privaturkunde, s. Urkunde.
Privilegium (lat.), Ausnahmegesetz
(s. d.); auch Sezeichnung, für die urchein
solches Ausnahmegesetz begründeten Vorund
Sonderrechte einer einzelnen Person
odereiner bestimmten Klassevon Personen,
auch wohl für die über die Verleihung eines
solchen Rechts ausgestellte Urkunde.
odukt (lat.), Erzeugnis, Bodenerzeugnis,
besonders zur weitern Verarbeitung
und als Getenstand des Handels dienendes;
Produktenhandel, Handel mit
Bodenerzeugnissen des Landes, zum Unterschied
von Kolonial-, Manufaktur= und
anderm Warenhandel; Produktion, Erzeugung
wirtschaftlicher Güter sowie Werterhöhung
derselben durch die Arbeit (Handel,
Erhöhung der Kultur, Sicherung nach
außen). Im Gegensatz zu den Konsumenten,
den Verbrauchenden, versteht
man unter Produzenten die Hervorbringenden,
also diejenigen, welche gewisse
Exzeugnisse herstellen. Produktivgenossenschaft,
s. Genossenschaften.
rofoß, s. Jesuiten.
rogymnastum (griech.), Vorschule
zu einem Gymnasium; in Preußen:
Gymnasium, dem die Prima fehlt.
Prohibieren (lat.), verbieten, nicht zulassen;
Prohibitorium, Verbot, namentlich
der Ein= oder Ausfuhr von Waren;
Prohibitivsystem, handelspolitisches
System, wonach die Einfuhr gewisser
ausländischer gewerblicher Erzeugnisse
verboten wurde, um die inländische Industrie
zu befördern; Prohibitivmaßregeln,
vorbeugende Maßregeln, im
Gegensatz zu sogen. Nepriifir maß-=regeln,
die in einem Einschreiten gegen
Mißbräuche bestehen.
Proklamieren (lat.), öffentlich bekannt
machen; Proklamation, Bekanntmachung
durchöffentliches Ausrufen, dann
überhaupt öffentliche belanntmachun
z. B. Aufruf eines Fürsten an das Volk,
eines Heerführers an die Armee, an die
Bewohner einzelner Städte oder Provinzen.
Vom Manifest (s. d.) unterscheidet
— Prop#st. 437
sich die Proklamation dadurch, daß jenes
einen mehr diplomatischen, diese einen
mehr populären Charakter hat.
roküra (lat.,für Mühes), Honorar
für Bemühungen in Handelsangelegenheiten;
dann die vom Eigentümer
einer Handelsniederlassung, Einzelkaufmannoder
Handelsgesellschafterteilte Vollmacht,
im Namen und für Rechnung des
Prinzirals das Handelsgeschäft zu betreien
und die Firma per procura (p. pr.
oder pr. Pa.) zu 14• rokurist
(Prokuraträger)) deralso Bevollmächtigte;
Kollektivprokura, die an mehrere
msammen erteilte P. Vgl. Deutsches
Handelsgesetzbuch, Art. 41—46, 52—56.
Prokuration (lat.), Auftragsbesorgung,
Stellvertretung durch einen Bevollsechiann,
auch die diesem erteilte Vollmacht;
besonders der vorläufige Abschluß
eines Ehekontrakts zwischen fürstlichen
Personen durch Bevollmächtigte. Prokurator,
Bevollmächtigter, Stellvertreter,
Anwalt. Staatsprokurator,
s. v. w. Staatsanwalt. Prokuratur,
Geschäftsverwaltung.
Proletariat (lat.), die besitzlose, aus
der Hand in den Mund lebende Klasse;
s. Plutokratie.
ronunciamiénto (span.) öffentliche
Kundgebung, Signal zum Aufstand, namentlich
dasjenige, welches von Führern
der bewaffneten Macht ausgeht.
Propagandoa (lat.), Anstalt zu Verbreitung
gewisser Lehren, Meinungen 2c.
insbesondere Missionsanstalt; P. machen,
für seine Meinungen und Grundsätze
Anhänger zu gewinnen suchen. Congregatio
de p. fide, eine Unterabteilung des
Kardinalkollegiums, zu Verbreitung des
Glaubens-, 1622 in Romvon Gregor XV.
egründet; mit derselben verband Uran
VIII. 1627 bas Collegium de p.
füce, Bildungsanstalt für Missionäre.
Propft (v. lat. praepositus), Vorgesetzter;
Kloster -, Stiftsvorsteher, insbesondere
eines Kathedralstifts (Dompropst);
10 Morheuschsen rie dr zroestamte
en Hauptpastoren. Feldpropst, in
* der nächste Vorgesetzte der Diviions=
u. Brigadeprediger. Propstei, Bezirk,
Würde, Amtswohnung eines Propstes.