Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

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UVebungen  herangezogen  werdon.  Nach
riger  Dienstzeit  werden  die  R.  os

ständnies  des  Truppentheilse  auch  fernerhin
in  der  Reservo  verbleiben,  ohne  ver  as
e

ben.  DI
erscheinen  etete  in  ind  zwar  tragen
  sie  die  Uniform  des  Linientruppentheils

  mit  dem  Landwehr-Abzeichen  an  der
Kopfuederkung.  Während  der  Beurlaubung
darf  iform  nur  bei  felerlichen  Geegenheiten
  getragen  werden.  Die  R.-unterliegen
  den  Bestimmungen  der  Verrinung
  über  di  ngerichte  der  Ofhiz.
Im  Mobilmschungsfalle  dienen  sle  in  erster
Linie  zur  Kompletirung  des  orps  Ihres
Linlentruppentheile.  ‚Eiteratur:  ‚Heer-Wehr-

  uaammenstellung
ler  auf  die  Oflz  ziere  des  Benrluubtenstandes
  Bezug  habenden  Bestimmungen‘,  Hannover.



Respirations-Apparate,d.i.Vorrichtungen,

verrulttelet  welcher  den  I  n
n  ve

einen  wesentlichen  Bestandtheil  der  Ausscher
  Truppen,  voruchmlich
ach  einer  von  eigewerke,

  e.  Tuntitation)  die  verdorbene  Lurt
aus  der  Min:  erausgesaugt  und  frische

atbembare  Luit  hineingelassen  oder  hineinresst
  wird

reiche  Minoure  anhaltend  gearbeitet  werden
  aoll,  um  nicht  durch  die  ausgeathmeten
Gase  den  Respiratlonsprocesg  en  ganz
unmöglich  zu  machen.  Die  Thätigkeit  der
Ventilotoren  erfo  mer  eine
gowlane  Zeit,  während  welcher  die  Gallerie
von}

die  sofortige  Aufnshme  der  Arbeit  let  aber

event.  Vorunglückte,  die  In  dem  irrespirab
len  Gase  zurückgeblieben,  ohne  Zeitverlust
borauszuschaffen,  event.  retten  zu  können.

ungahaterlale  Lagen  von  Acizkalk
tschto,  In  die

Kallaniich"  einspritzte

mit  cinem  vor  den  Mund  gebundenen  ;

bei-  |

unpassirbaren  Minenräumo  |$

Respirations-Apparate.'Y

Tuche  in  die  Gallerie  treten  liess,  dessen
Falten  theilweise  mit  Kalkmilch  genetzt
ware  r  Erfolg  dieser  Nassregeln
  den  Anforderungen  bisher  nicht

Für  alle  Verrichtungen,  die  nicht  in  beschränkten

  Ränmen  vo!

müssen,  genügt  wohl  dor  von  Galibert  angegebene

  Apparat,  der  aus  einem  Luftsacke

mit  gasdichter  Hülle,  Handschuh-Aermeln
om!  m  besteht,  von

en  denH!
Riemen  Yuftdicht  "befenigt  wird.
Sack  geräumig  ist  v  me  athembarer  Luft
aufgeblasen  wird,  det  er  ein  Reservoir,
aus  welchem  im  Kothtate  über  eine  Vierteletundo
  lang  gea  en  kann.
Wenn  es  möglich  ist,  einen  kräftigen  Blaeoühe


resslons-Maschine
Luftschlauch  unter  dem  Gürlelbund:

Ez
=

und  diesem  he  Luft  beständig  zugepumpt
  werden  dess  die  hme
Luft  bei  den  dann  leicht  horzustollenden

Undiehtigkeiten  im  Gürtelbundeo  Icht.
Die  Dauer  des  Aufenthaltes  im  schädlichen

sein  können,  well  sle  nur  von  de
dauern  der  Arbeit  an  dem  Bla:

ng  ür  one
die  Exhums

P!

dem  besten  Erfolge  in  der  östr.  Genletruppe
Anwendun  efunden  hat.  Der  parat
besteht  aus  einer  den  Oborleib  gasdicht
umschliessenden,  um  d  üfte  zu  schnü-[e3



kein  80

ervolr,

ei  den  Enden,  hat  ein  Inneres  VYolnm  von

eine  an  dem  einen  Ende  angebrachte,  mit
kegolförmigem,  nach  aussen  verjüngtem
Ventil  vorschliessebare  Qefinung  vermittelst
ı  einer  Lufikomprossionspunpo  bis  zu  einer
pP  osphären  gelsden.
Eine  zweite,  am  entgegengesetzten  End

des  Reservolrs  befindliche  Oeffnung  führt