Contents : Kriegshetze und Völkermorden. I. Teil (2)

—  21  —

gar  zu  überragen  drohen.  Hier  bekennt  sich  die  Freimaurerei  offen  dazu,  eine
groß  politische  Macht  oder  Geheimmacht  im  Staate  zu  sein.

Aber  sie  tut  noch  mehr.  Die  Freimaurerei  nennt  „Felonie  und  Empörung“
keine  maurerische  Vergehen,  da  von  ihr  „keine  Politik“  getrieben  werden  darf,  und
unterwirft  sie  nicht  den  maurerischen  Strafen.  Hochgradbr.  Mackay,  einer  der  angesehensten
  englisch-amerikanischen  Logenschriftsteller,  betont  in  seinem  Handbuch
des  maurerischen  „Rechts“,  daß  diese  „juristische  Maxime“  —  nämlich  der  Schutz,
den  die  Freimaurerei  der  „Felonie  und  Empörung"  gewährt,  —  ausdrücklich  in
dem  genannten  Artikel  der  „Alten  Pflichten“  sanktioniert  ist.  Er  fügt  hinzu:

„Die  Weisheit  dieser  Bestimmung  leuchtet  von  selbst  ein,  wenn  man  bedenkt,  daß,
falls  Hochverrat  und  Empörung  ein  maurerisches  Vergehen  wären,  1776  beinahe  sämtliche
Freimaurer  der  neuenglischen  Kolonien  aus  dem  Maurerorden  hätten  ausgestoßen  werden
müssen,  und  daß  sämtliche  durch  die  Großloge  von  England  und  Schottland  ausgestellten
Logenpatente  (der  Logen  in  den  aufständischen  Kolonien)  ihre  Gleichgültigkeit  verloren

hätten.“

Doch  mit  einer  stillen  Duldung  von  Verrat  und  Empörung  begnügt  sich  die
Freimaurerei  nicht.  Beides  macht  sie  zu  einer  —  „Bürgerpflicht"ét.

Das  „Volk“  oder  die  „NRation"  der  Maurer  ist  dabei  die  Gesamtheit  der
Juden  und  künstlichen  Juden,  seine  „Vorfahren“  sind  die  Brr.  älterer  Generationen,
  und  er  selbst  ist  ein  „Sohn“  Noahs  oder  der  Witwe  aus  dem  jüdischen
Stamme  Naphtali,  als  Hochgradmaurer,  ist  er  aus  dem  Stamme  Juda  gebürtig.

„Daß  das  menschliche  Geschlecht

Eine  Bruderkette  werde,

Teilend  Wahrheit,  Licht  und  Recht“
heißt  der  Vers,  der  uns  das  „Volk“  und  die  „Nation"“  der  Freimaurer  schildert.

Das  „Vaterland“  des  Freimaurers  spannt  sich  ebenso  über  die  Erde.
«  „Das  ist  des  Maurers  Vaterland,

Wo  man  sich  kennt  am  Druck  der  Hand,

Sich  kennt  am  Zeichen  und  am  Wort

In  Ost  und  West,  in  Süd  und  Nord,

Wo  ew'ge  Glut  die  Scheitel  drückt

Und  ew'ger  Schnee  die  Berge  schmückt.

So  weit  Gott  seinen  Himmel  spannt,

Reicht  unser  großes  Vaterland!
Mit  anderen  Worten:  Es  ist  das  Weltreich,  wie  der  Jude  es  anstrebt.  Dieses
Weltreich  verknüpft  sich  für  den  Juden  und  künstlichen  Juden  aber  wieder  mit  der
„Heimstätte“"  Palästina.  Denn  der  gleiche  Hochgradfreimaurer  antwortet  auf  die
Frage  nach  seinem  Vaterlande:  „Mein  Vaterland  heißt  Judäa.“

Das  Vaterland  der  Juden  und  künstlichen  Juden  ist  das  Weltreich,  das  in
Palästina  örtlich  verankert  ist.  Die  Juden  wollen  eine  völkische  Heimat  besitzen,
zugleich  aber  in  den  andern  Ländern  herrschen.  Wenn  die  Brr.  Freimaurer  in
Deutschland  mehrere  Jahre  nach  dem  Weltkriege  begonnen  haben  —  vorher  war
das  nicht  der  Fall  —  vom  „Deutschen“  Vaterland  zu  sprechen,  so  konnten  sie  es
jetzt  tun,  weil  das  freie  Deutsche  Vaterland  inzwischen  ein  Glied  des  jüdischen
„Vaterlandes“  geworden  ist  und  heute  vom  Juden  beherrscht  wird.  Vorher  waren
„Deutsches  Vaterland“  und  „jüdisches  Vaterland“  sich  ausschließende  Gegensätze,
darum  sprachen  vor  dem  Weltkriege  die  Brr.  in  Deutschland  nur  vom  „Vaterlande“
  und  dachten  dabei  an  „des  Maurers  Vaterland“  in  obigen  Strophen.
Heute  können  dieselben  Brr.  in  Deutschland  sich  infolge  des  Aufgehens  Deutschlands
  in  das  jüdische  „Vaterland“  „Deutsch-vaterländisch“  nennen,  ohne  dabei
ihre  jüdischen  Gebieter  zu  kränken!