Metadata : Die katholischen Interessen und Die Deutsche Frage in Preußen.

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letztere  hat  aber  durch  diese  Maßregel  die  Nothwendigkeit
  anerkannt  und  seine  Bereitwilligkeit  an  den  Tag  gelegt,
  dem  religiösen  Leben,  wie  es  sich  in  der  Kirche
ausgebildet,  einen  wohlthätigen  Einfluß  auf  die  Volksschule
  im  Ganzen  zu  gestatten.“

Diese  Behauptungen  veranlaßten  den  Herrn  Fürst-Bischof
von  Breslau  bei  dem  Minister  Protest  gegen  die  Anwendung  dieses
Grundsatzes  auf  die  Diöces  Breslau  Verwahrung  einzulegen.
Der  Minister  antwortete  unterm  16.  Februar:

„Die  für  Ew.  Fürstliche  Gnaden  Diöces  in  Betreff
der  Aufsicht  über  das  Elementarschulwesen  bestehenden
besonderen  und  ausnahmsweisen  Verhältnisse  sind  mir
wohlbekannt.“

„Diese  ausnahmsweisen,  auf  früheren  Staatsverträgen
beruhenden,  und  mit  der  übrigen  Gesetzgebung  im  Gegensatz
  stehenden  Verhältnisse  haben  indessen  keinen  Grund
abgeben  können,  in  der  von  Ew.  Fürstl.  Gnaden  angezogenen
  Stelle  der  Erläuterungen,  namentlich,  wenn  dieselbe
  im  Zusammenhange  mit  den  bestehenden  gesetzlichen
Grundbestimmungen  aufgefaßt  wird,  die  Aufstellung  der
Ansicht  auszuschließen,  daß  eine  kirchliche  Aufsicht  über
die  öffentlichen  Volksschulen,  mit  Ausschluß  der  Aufsicht
  des  Staates,  in  Preußen  bis  jetzt  nicht  bestanden
  habe.“

„Daß  bei  Ausarbeitung  des  Unterrichts-Gesetzes  die
für  Ew.  Fürstl.  Gnaden  Diöces  bestehenden  eigenthümlichen
  Verhältnisse  in  die  sorgfältigste  Erwägung  werden
gezogen  werden,  bedarf  wohl  meinerseits  keiner  ausdrücklichen
  Versicherung.“

Also  nur  das  hatte  in  den  Erläuterungen  behauptet  werden
sollen,  daß  nirgends  in  Preußen  eine  kirchliche,  die  Aufsicht