Full text: Gesetz betr. Den vaterländischen Hilfsdienst.

Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst ist 
mit dem 5. Dezember 1916 in Kraft getreten. Wir lassen 
im nachfolgenden den Wortlaut des Gesetzes und der in- 
zwischen erlassenen Ausführungsbestimmungen folgen. 
Durch Anmerkungen (in Kleindruck) zu einzelnen Para- 
graphen geben wir Hinweise auf die Anwendung und die 
zu erwartenden sozialpolitischen Wirkungen des Gesetzes, 
ohne damit eine erschöpfende Klärung der bei der Durch- 
führung des Gesetzes immer von neuem auftauchenden 
Fragen etwa schaffen zu fönnen. 
Berlin, März 1917. 
Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.