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oben bezeichneten Tage während der Zeit von . .. bis . . ..
Uhr in einem Wahlumschlag äbzugeben, den er (z. B. an den
Auslegungsstellen der Vorschlagslisten während der Zeit ihrer
Auslegung) erhält.
Ein Abdruck der Wahlordnung liegt bis zum Schlusse der
Stimmabgabe täglich von .. .. bis .. .. Uhr in . . . . . . zur
Einsicht aus.
....... ,den.......
Der Wahlleiter (Der Wahlvorstand).
(. . ... ,)....... ,(....... ,)
(Vorsitzender.) (Beisitzer.)
2. Muster für die Bekanntmachung nach § 11 Abs. 1 Satz! der
Wahlordnung.
Ausgehängt am
abgenommen an
Nachfrist.
für die Einreichung von Vorschlagslisten zur Wahl des
Arbeiter-[Angestellten-[Ausschusses für (Bezeichnung des
Betriebs oder der Betriebsabteilung).
Durch Wahlausschreiben vom . sind die Wahlberechtigten.
aufgefordert worden, für die Wahl des Arbeiter-(Angestellten-)
Ausschusses bis zum .. . ... Vorschlagslisten bei dem unter—
geichneten Wahlleiter (Vorsitzenden des Wahlvorstandes) einzu-
reichen.
Da eine gültige Vorschlagsliste bis zu dem oben ange-
gebenen Tage nicht eingegangen ist, wird die Frist zur Er-
reichung von Vorschlagslisten gemäß § 11 Abs. 2 Satz, 1 der
Wahlordnung bis zum Ablauf des verlängert.
Geht auch bis dahin eine gültige Vorschlagsliste nicht ein,
so hat gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 der Wahlordnung der Wahl-
leiter (Wahlvorstand) die Ausschußmitglieder und Ersatzmänner
zu berufen.
.. den
Der Wahlleiter (Der Wahlvorstand.)
( Vorsitzender.) 6 (Beisitzer.)