Full text: Gesetz betr. Den vaterländischen Hilfsdienst.

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2. Sitz und Zusammensetzung der gebildeten Ausschüsse ist 
aus einer den Kriegsamtstellen übersandten Liste der Vorsitzen- 
den und ständigen Mitglieder der Ausschüsse zu ersehen. Die 
Ernennung der unständigen Mitglieder überträgt das. 
Kriegsamt den Vorsitzenden der Schlichtungsausschüsse als. 
seinen Beauftragten. Hierzu wird angeordnet, daß für 
alle Fälle, in denen ein Angehöriger der sogenannten. 
wirtschaftsfriedlichen Arbeiterorganisationen (Haupt- 
ausschuß nationaler Arbeiter= und Berufsverbände Deutschlands, 
Kartellverband deutscher Werkvereine, Deutsche Staatshand- 
werker= und Arbeitergemeinschaft, Verband deutscher Eisenbahn- 
Handwerker= und --Arbeiter) vor den Schlichtungsausschuß 
kommt, als unständiges Mitglied ein Vertreter der betreffenden 
Richtung hinzuziehen ist. Es bleibt hierbei Sache des betreffen- 
den Arbeitnehmers, dem Vorsitzenden des Ausschusses rechtzeitig 
vor der Sitzung seine Zugehörigkeit zu einer solchen Organisa- 
tion mitzuteilen und einen entsprechenden Antrag zu stellen. 
Falls unorganisierte Arbeiter vor den Ausschuß kommen, können 
auch unorganisierte Arbeiter als unständige Mitglieder heran- 
gezogen werden. 4 
Im übrigen ist nach dem Gesetz das unständige Mitglied — 
sowohl auf Seiten der Arbeitgeber wie auf Seiten der Arbeit- 
nehmer — aus der Berufsgruppe zu entnehmen, der der be- 
teiligte Hilfsdienstpflichtige angehört. Zu diesem Zwecke haben 
die Vorsitzenden der Ausschüsse die ständigen Vertreter 
der Arbeitgeber und -nehmer in den Schlich- 
tungsausschüssen um Vorschläge für die Ernen- 
nung der aus den einzelnen Berufsgruppen zu bestimmenden 
unständigen Mitglieder zu ersuchen. Werden von den Mitglie- 
dern Vorschläge nicht eingereicht, so sind Vorschläge von den be- 
ruflichen Organisationen der Arbeitgeber und znehmer inner- 
halb ihres Bezirkes, oder, falls in ihrem Bezirke eine besondere 
Organisation nicht vorhanden ist, von den Organisationen des 
nächstgrößeren Bezirkes einzuholen. 
Da vor die Schlichtungsausschüsse Streitigkeiten von einer 
großen Anzahl von Berufsgruppen kommen werden, wird es. 
zweckmäßig sein, die Tagesordnungen der Sitzungen nach Be- 
rufsgruppen festzusetzen, damit die kostspielige Hinzuziehung, 
einer großen Anzahl von unständigen Mitgliedern zu einer 
Sitzung vermieden wird. Der Begriff „Berufsgruppe“ ist nicht. 
zu eng zu fassen.
	        
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