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c) für die militärischen Stellen grundsätzlich bei der Hilfs-
dienstmeldestelle.
V. Der Verkehr der Arbeitsnachweise untereinander.
a) Die Arbeitsnachweise tauschen weitestgehend ihre Stellen-
angebote und Meldung der offenen Stellen aus.
b) Ueberschüssige Meldungen beider Art, die dann noch
bleiben, werden an die Hilfsdienstmeldestelle gegebeen.
„) Die Hilfsdienstmeldestellen geben die Meldungen, die sie
nicht vermitteln können, an die Zentralauskunftsstellen.
d Die Zentralauskunftsstellen geben die Meldungen, die sie
nicht selbst oder durch Abgabe an die geeigneten Arbeitsnachweise
ihres Bereiches vermitteln können, durch die Kriegsamtstelle an
das Kriegs-Arbeits-Amt.
VI. Berufsberatung.
Bei jeder Hilfsdienstmeldestelle wird besonders für die
Personen, die einen neuen Beruf aufnehmen wollen, eine Berufs-
beratung angegliedert. Für die Orte mit nur einem Arbeitsnach-
weis, bei denen die Schaffung einer Berufsberatung aus Per-
sonalfragen oder sonstigen Gründen auf Schwierigkeiten stößt,
wird sie bei der nächstliegenden Berufsberatungsstelle zu erfolgen
haben. Die Berufsberatung wird in den meisten Fällen nur
mündlich erledigt werden können.
VII. Die Organisation soll baldmöglichst durchgeführt werden.
Wo schon andersgeartete Einrichtungen, die sich gut bewährt
haben, bestehen, muß darauf Bedacht genommen werden, daß sich
der Uebergang allmählich ohne gewaltsame Umänderung voll-
ziehe. Die Hauptsache bleibt, daß sich die Arbeitsvermittlung
schnell und ohne Störung vollzieht, nicht das Schema. Kurze
Meldungen über den Stand der Organisation sind bis zum
15. Februar an das Kriegs-Arbeits-Amt einzureichen.
Zusatz: Diese einheitliche Organisation findet zunächst
folgende Einschränkung:
Die Ablösung von Militärpersonen durch Hilfsdienstpflich-
tige muß sofort geschehen und ist auch bereits in vollem Gange.
Nun ist aber die Organisation des Arbeitsnachweiswesens
für den Hilfsdienst zurzeit noch nicht durchgeführt. Es bedarf
deshalb zunächst für die Gruppe lI, 1. einer Meldestelle, die
schon zurzeit voll arbeitsfähig ist.