Inhaltsverzeichnis : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XLI bisXL. (51a)

8  Amortisation  —  Annuitätenkopitalien.

XII.,  217.  Zur  Lehre  von  den  Amortisationsgesetzen.
TXI,  231.  Wirkung  der  Amortisationsgesetze.  XIIV,  116.

Amt:  Aberkennuna  der  Fähigkeit  zur  Bekleidung  eines
öffentlichen.  XLIII,  403.  Unbefugte  Ausübung  eines
öffentlichen  Amtes.  EB.  III,  7,  173,  286.  Vergehen  im
Amte  durch  „Sichversprechenlassen“  nach  St  G.  S.  331.
EB.  III,  190.  Vergehen  im  Amte  nach  F.  350  d.  St  GB.
begangen  durch  Förster  in  Regie-Waldungen.  XBLIII,  350.

Amtsgerichte:  deren  Zuständigkeit  zur  Führung  der  Hypothekenbücher
  für  die  der  Herrschaft  der  IV.  Verf.-Beilage
unterstellten  standesherrlichen  Fideikommisse.  XIIV,  257.
Angabe  der  Bevollmächtigten  in  den  amtsgerichtlichen  Urthellen.
  XLV,  353.

Amtogerichtliches  Verfahren:  Handbuch  desselben  in
der  freiwilligen  Rechtspflege  für  das  Königreich  Bayern
r  /  Rh.  von  J.  Wagner.  XIVII,  336.

Amtohandlung:  Hewa  oder  Drohung  zur  Vornahme
einer  solchen.  XLIX,

Amtörichter  s.  Sbrnrer.  Untersuchungerichter.

Amts-Vergehen  f.  Amt.

Anbau  an  ein  Hous.  Berechtigung  hiezu  in  Folge  Vertrages.
  Preuß.  Landr.  XIIV,  119.

Anerkenntnisse  s.  Anerkennung.

Anerkennung  als  Verpflichtungsgrund.  XIIX  ,  253.
Anerkennung  obne  Angabe  eines  solchen.  Preuß.  Landr.
EB.  IV,  66.  Anerkennung  von  Verbindlichkeiten.  Klage
hierauf.  XLI,  301.  Anerkennungsklagen.  XLIX,  246
Klage  auf  Anerkennung  von  Forderungen.  XIII,  317,
391.  Anerkennung  eines  Rechts.  Dessen  Bedeutung.
XIII,  72.  Beweis  von  Anerkenninissen.  L,  12.

Angehörige  des  deutschen  Reiches.  Deren  Ausweisung
aus  der  Aufenthaltsgemeinde.  XIIII,  191,  299,  388.
Angehörige  und  anvertraute  Personen  im  Sinne  des  Art.  81
des  Pol.-St.-G.

Anhalt:  Blätter  für  Rechtsanwendung  in  Thüringen  und
Anhalt  von  Bretschneider.  XLVI,  415.

Angeklagter:  Vernebmunasfähiakit  desselben  bei  der
Hauptverhandlung.  EB.  III,  373.  Acbschluß  des  Verfahrens
  gegen  einen  verstorbenen  Angeklagten.  XVIII,
474.  S.  a.  Vernehmung.

Anklageschrift:  Requisite.  EB.  III.  22.  Das  Gericht
ist  nicht  verpflichtet  unter  allen  Umständen  die  Beweisaufnahme
  auf  ein  in  der  Anwuagelchrift  besindliches  Beweigmittel
  zu  erstrecken.  EB.  86.

Anlagen:  neue  nach  preuß.  *  XLII,  186.  XLII,
204.  XLV,  468.  E.  III,  69.

Annultätenkapitalien  f.  Hypotbeken.