H. B. S. 167.
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a) soweit in beifolgender Uebersichtstafel Höchstpreise festgesetzt sind, die zuständige höhere
Verwaltungsbehörde,
b) soweit in beifolgender Uebersichtstafel Höchstpreise nicht festgesetzt sind, das Reichs-
schiedsgericht für Kriegswirtschaft.
Bei Zurückhaltung von Vorräten beschlagnahmter Gegenstände ist Enteignung zu
gewärtigen.
Anmerkung.: Es ist genau zu beachten, daß die festgesetzten Höchstpreise diejenigen
sind, welche die Vereinigung des Wollhandels in Leipzig höchstens für die von der Bekannt-
machung betroffenen Gegenstände erster Sorte bezahlen darf. Für mindere Arten wird die
Vereinigung des Wollhandels entsprechend niedrigere Preise zahlen.
87.
Preisberechnung.
Die Preisberechnung darf nur nach Gewichtseinheiten erfolgen.
88.
Meldepflicht.
Bezüglich der Meldepflicht gelten die Bestimmungen der Bekanntmachung Nr. W. M.
57/4. 16. K. R. A., veröffentlicht in der Beil. z. Staatsanz. vom 31. Mai 1916 Nr. 126,
H. B. S. 172. und der Nachtragsbekanntmachung Nr. W. M. 507 5. 17. K. R. A.
– 9.
Anfragen und Antrage.
Anfragen oder Anträge, welche diese Bekanntmachung betreffen, sind mit der Kopfschrift
Heschlagnahme von Tierhaaren“ an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung (Sektion W. I.) des
Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW 48, Verl. Hedemannstr. 10, zu
richten.
Ausnahmen von den Vorschriften der Beschlagnahmebestimmung können von der Kriegs-
Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums bewilligt werden.
Bewilligungen von Ausnahmen von den festgesetzten Höchstpreisen behält sich der unter-
zeichnete zuständige Militärbefehlshaber vor.
8 10.
Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Juli 1917 in Kraft.
Uebersichtstafel zu der Bekanntmachung Nr. W. I. 1772/5. 17. K. R. A.
Klasse Bezeichnung Für 1 kg
Mark
1 Pferdemähnenhaare...w .. 9,00
2 Rinderschweifhaaret ......... 9,00
3 Halbschweifhaare von Pferden ......... 11,00 ·
4 Schnitthaare „ „ ......... 13,00 Nettogewicht
5 Langschweifhaaren, „ ......... 14,00
6 Wirrhaare 10,00
7 Abdeckerhaare, Mähnen und Schweife von HPirden .. 900
8 Trockne Schlachthaus-Schweinehaare 150
9 Trockne Landschweinehare 1,80 Bruttogewicht
10 Russische Schweinewolll 1,80 in handels-
11 Sommerrehhaare..w 2,00 üblicher Ver-
12 2VWinterrehhareeet 3,50 T packung in
13 Hirschhaarere... 3,50 Säcken
14 Elchhaare.. 3,50
15 Renntierhaare h .............. 4,(5)8 «
16 Kaninchengerberhaare.. 6, Z
17 Hasengerberhaare ........... 550 Nettogewicht
18 Haare von Pelzabfällen. . 6,5 i.
19 Ungeschorene Abfälle von Haarfellen und Haarpelzen aus 1 re
Kürschnereien 1,050 üblicher Ver-
20 Ungeschorene fale von n Weilfelen und Wolpetzen aus packun in
Kürschnereien 2,00 Sücen
Stuttgart, den 30. Juni 1917.
Der stellv. kommandierende General:
v. Schaefer.