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Die Höchstpreise gelten für Nettogewicht und Barzahlung innerhalb 30 Tagen nach
Eingang der Rechnung; bei Stundung dürfen 2 v. H. über Reichsbankdiskont an Zinsen
vereinbart werden.
84.
Ausnahmen.
Ausgenommen von den Anordnungen dieser Bekanntmachung sind Kunstwollen, die
nach dem 1. Mai 1916 aus dem Reichsausland (nicht Zollausland) eingeführt oder aus
Lumpen hergestellt sind, welche nachweisbar nach dem 1. Mai 1916 aus dem Reichsaus—
land (nicht Zollausland) eingeführt worden sind.
Die von der deutschen Heeresmacht besetzten feindlichen Gebiete gelten nicht als Reichs—
ausland im Sinne dieser Bestimmungen.
Anträge von Bewilligung von weiteren Ausnahmen von den Anordnungen dieser Be—
kanntmachung sind an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung (Sektion W. IV) des Königlich
Preußischen Kriegsministeriums, Berlin ISW 48, Verl. Hedemannstraße 10, zu richten.
Die Entscheidung über die gestellten Anträge behält sich der unterzeichnete zuständige
Militärbefehlshaber vor.
8 5.
Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. April 1917 in Kraft.
Stuttgart, den 1. April 1917. Der stellv. kommandierende General:
v. Schaefer.
Uebersichtstafel
zur Bekanntmachung W. IV. 2500/2. 17. K. R. A.
· Markfuwas
Klasse Bezeichnung beste Sorte
Aa. Kunstwollen aus altem Wollgestrickten, Zephir und Trikot.
1 olle aus buntem Wollgestrickten (Shoddy, in Wasser gerissnenr) 3,50
2 olle aus weißem Wollgestrickten (Shoddy, in Wasser gerissen) 7
3 lle aus buntem Zephir (Shoddy, in Wasser gerissernn 5,25
4 lle aus weißem Zephir (Shoddy, in Wasser gerisse) 8,—1
5 olle aus sonstigen wollenen Gestrickt-, Zephir= und Trikotlumpen
Ab. Kunstwollen aus alten halbwollenen Stricklumpen.
Kunstwolle aus buntem Halbwollgestrickten, Westen, Jacken und Sweater 1,75
Kunstwolle aus weißem Halbwollgestrickten, Westen, Jacken und Sveater 2,50
Kunstwolle aus bunten halbwollenen Zephir= und Trikotlumnpgen 2925
Kunstwolle aus weißen und naturfarbigen halbwollenen Zephir-- und Trikot-
lumpen, einschließlich Eiderdaunen und Lammfelltrikotlummdmen 39,—1
10 Kunstwolle aus sonstigen alten halbwollenen Stricklumpen
Ac. Kunstwollen aus neuen wollenen Strick= und Wirk-
warenabfällen.
11 Kunstwolle aus neuen weißen Zephir= und Kammgarn-Wolltrikotabfällen. 11.—.
12 Kunstwolle aus neuen normalfarbigen Zephir= und Kammgarn-Wolltrikot-
O 00
abfällen .. 9,50
13 Kunstwolle aus neuen bunten Zephir= Kammgarn- und Streichgarn-Woll-
trikotabfällen (auch Golfer)h 8,25
14 Kunstwolle aus sonstigen neuen wollenen Strick- und Wirkwarenabfällen
Ad. Kunstwollen aus neuen halbwollenen Strick= und
Wirkwarenabfällen.
15 Kunstwolle aus neuen weißen halbwollenen Strick= und Wirkwarenabfällen 4,75
16 Kunstwolle aus neuen bunten halbwollenen Strick= und Wirkwarenabfällen 2,75
Ba. Kunstwollen aus alten wollenen Tibetlumpen.
17 Kunstwolle aus alten bunten wollenen Tibetlumnppdopren 3,50
18 Kunstwolle aus alten weißen wollenen Tibetlumpen .. . 7,50
19 Kunstwolle aus sonstigen alten wollenen Tibet- und Musselinlumpen
Bb. Kunstwollen aus neuen wollenen Tibetlumpen.
20 Kunstwolle, aus neuen bunten wollenen Tibetlumpen.. . . . . . . . 3,60
21 Kunstwolle aus neuen weißen wollenen Tibetlumpen —85,.—
22 Kunstwolle aus sonstigen neuen wollenen Tibet= und Musselinlumpen
1) Geringere Sorten entsprechend billiger.