Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Königl. Württ.) Armeekorps mit Einschluß nicht veröffentlichter Erlasse.

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Anmerkung: Es ist genau zu beachten, daß die festgesetzten Höchstpreise diejenigen 
Preise sind, welche die Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoffabfällen höchstens bezahlen 
darf. Für minderwertige Abfälle wird die Gesellschaft einen entsprechend niedrigeren Preis 
bezahlen. 
83. 
Zahlungsbedingungen. 
Die Höchstpreise schließen die Kosten der Beförderung bis zum nächsten Güterbahnhof 
oder bis zur nächsten Schiffsladestelle und die Kosten der Verladung sowie die Besorgung 
der Bedeckung ein. Als Vergütung für den Gebrauch der Decken dürfen höchstens die Preise 
des Deckentarifs der Staatseisenbahn des Abgangsortes, auch bei der Verwendung eigener 
Decken des Verkäufers, dem Käufer in Rechnung gestellt werden. 
Die Höchpreise gelten für Zahlung innerhalb 14 Tagen vom Eingangstage der Rechnung 
brutto für netto. Die Tara darf jedoch 4 v. H. nicht übersteigen. Wird der Kaufpreis 
gestundet, so dürfen bis zu 2 v. H. Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zugeschlagen werden. 
84. 
Ausnahmen. 
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen sind an die Kriegs-Rohstoff-Abteilung des 
Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW 48, Verl. Hedemannstr. 10, zu 
richten. Die Entscheidung über die Anträge behält sich der zuständige Militärbefehlshaber vor. 
l5. 
Inkrafttreten. 
Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Verkündung am 8. September 1916 in Kraft. 
  
Stuttgart, den 8. September 1916. Der stellv. kommandierende General: 
v. Schaefer. 
Preistafel. Gruppe A. 
Garnreste * das kg 
1. Reste von leinenen Garnen, roh, beste Sertt 65 
2. desgl. gebleicht „ „ „J .. . . 75 
3. desgl. bunt „ „ „ .. . . 55 
4. desgl. angeschmutzt „ „ v 25 
5. Hanfgarnreste „ „ „ .. 60 
6. Hartfasergarnreste v „ v .. . . 950 
7. Jutegarnreste „ „ „ .. . . 55 
8. Jutegarnreste, bunt „ „ .. . . 35 
9. gemischte Bastfafergarnreste . 50 
10. Bastfasergarnreste, gezwirnt, durchweg 10 Pf. weniger. 
Gruppe B. 
Trockenspinnabfälle beste Serte 80 
Naßspinnabfälle, gespult, gequetscht und getrocknet, beste Sorte 80 
Preistafel. Gruppe C. 
Garnreste Pf. das kg 
Kämmlinge, beste Sorte. 140 
Gruppe D. 
Kardenabfälle, Bastfaserkardenabfall, geschüttelt, beste Sorte 60 
Gruppe E. 
Wergabfall (Flugwerg) und Schwingabfall, beste Sorte 25 
Gruppe F. 
Kericht= und Spanabfall: 
Jute, beste Sert 20 
1. Spanabfall andere, besste 12 
2. Fabrikkehricht, beste Sorte 10 
Vorstehende Preise erhöhen sich bei èblieferung geschlossener Wagenladungen einer 
Gruppe in Mengen von mindestens 10 000 Kilogramm um 5 v. H. 
Nr. W. II. 3000/9. 16. K. R. A. 
Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Verwendung und Veräußerung von Flachs- 
und Hansstroh, Bastfasern (Jute, Flachs, Ramie, europäischer und außereuropäischer 
Hanf) und von Erzeugnissen aus Bastfasern. 
Vom 10. November 1916. 
(Beil. z. Staatsanz. vom 10. November 1916 Nr. 263 S. 2083.) 
Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit auf Ersuchen des Königlichen Kriegs- 
ministeriums zur allgmeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß, soweit nicht nach 
Flachs-- und 
Haufstroh, 
Bastfasern.
	        
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