Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Königl. Württ.) Armeekorps mit Einschluß nicht veröffentlichter Erlasse.

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Preisliste zur Bekanntmachung W. IV. 150/1. 17. K. R. A. 
Klasse Bezeichnung Das kg Mark 
1 Kokons (abhafpelbare) ..... ...25,00 
2 „ Dopoi ...·.. ..24,00 
3 „ mxrtes 20,00 
4 „ perrs . 20,00 
5 piduis . ..19,00 
6 Sfarfalatti ...... .. . . ..28,00 
7Blazes.... . .. . . ..25,00 
8 Wattseide ..... . ..24,00 
9 Bassines ..... . ..26,00 
10Pelettes.... ·.... . ..24,00 
.11Telettes... ..... . ..24,00 
12Blouses... ..... . ..25,00 
13Ricotti... ..... .. ..25,00 
14Galetami.. ..... .. ..20,00 
15 Wadding . ...... .....18,00 
16 Bassinetto · ...... .....18,00 
17 Taramate ... ..... .....18,00 
18 Rugginose ... ..... .....18,00 
19 Frisons 835,00 
20 Strusa. . . .. ..... .....34,00 
21Strusi..... ...·... .....34,00 
22Frisonnettes... .....-. .....26,00 
28Strussa..... ... .. .....25,00 
24Strazia....· . .·.. .....26,00 
25Galetta...".. . .... .....22,00 
26 Bourettes . .... . ..20,00 
27 Tussah-Abfälle . ..........18,00 
28 bunte reine Seidenabfälle . . . . . 25,00 
29 schwarze reine Seidenabfälll C sogenannte 24,00 
30 weiße reine Seidenabfälle ffiloché 26,00 
31 bunte reine Seidenabfälle 1 . 24,50 
32 schwarze reine Seidenabfälle T nur . 23,50 
33 weiße reine Seidenabfälle. gerissen 25,50 
34 bunte gemischte Seidenabfälle si mit welchem 20,00 
35 schwarze gemischte Seiden- Spinnstoff gemischt, jedoch 
abfälle 1 nicht unter 50 v. H. Seiden= 19,00 
36 weiße gemischte Seidenabsale spinnstoff enthaltend 21,00 
37 Seidengarnabfälle, roh . . 1222900 
38 Seidengarnabfälle, bnt:t:t:: 14,00 
39 Kardenauspsstss 56026p00 
40 Kammzugabfäll . .. ’z100 
41 Chappeausbruchabfälle 88s50 
42 Seidenflugwolllll 1350 
43 Spinnereiaufwischhß. 652100 
44 Chappezug... 446000 
  
G. Baumwoll-, Seiben= und Kunstseiden-Tüllen. 
  
Stellv. Generalkommando XIII. (K. W.) Armeekorps. 
Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Baumwoll-, 
Seiden= und Kunstseidentüllen. 
(Beil. z. Staatsanz. vom 24. September 1917 Nr. 223 S. 1727.) 
Baumwoll-, Auf Ersuchen des K. Kriegsministeriums werden auf Grund des § 4 der Bekannt- 
Kätde und machung vom 26. April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 376) alle bei den Firmen in dem Be- 
tüllen. fehlsberiich des XIII. Armeekorps vorhandenen und nach dem Eintritt der Beschlagnahme 
noch eingehenden Bestände an Baumwoll-, Seiden- und Kunstseidentüllen von mehr als 
4 Loch auf den Zentimeter, mit Ausnahme der bestickten und gemusterten, sowie der Tülle 
in schwarz, unter Hinweis auf die gesetzlichen Folgen beschlagnahmt, soweit die Mengen 
100 Quadratmeter für jede Qualität übersteigen. Den Firmen wird die Verpflichtung 
auferlegt, die Bestände dem Webstoffmeldeamt der Kriegsrohstoff-Abteilung des Kriegs-
	        
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