Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Königl. Württ.) Armeekorps mit Einschluß nicht veröffentlichter Erlasse.

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b) Unter Zugrundelegung der metrischen Nummern) bei Verwendung eines Papieres 
  
  
  
  
  
  
Garnnummer mit 100 v. H. mit 75— 99 v. H. mit 50—74 v. H. mit 2549 v. H. mit O— 24 v. H. 
· Natron-(Sul= Natron-(Sul= Natron-(Sul= Natron-(Sul= Natron-(Sul- 
metrisch fat-)Zellstoff fat-) Zellstoff fat-)Zellstoff fat-) Zellstoff fat-) Zellstoff ) 
1....... 195 188 180 174 169 
2. 215 208 200 194. 189 
24 . . .... 235 228 220 214 209 
3....... 245 238 230 224 219 
3t 5 270 263 255 249 244 
4....... 300 293 285 279 274 
45 ... 355 348 340 334 329 
5 415 408 400 394 389 
  
  
  
  
  
Preise für Zwischennummern im Verhältnis. Für Garne gröber als 1 metrisch bestimmen sich 
die Preise nach den Tabellen I a der Preistafel II. 
II. Zuschläge. 
a) Für andere Aufmachung: 
1. Bündel, Knäuel-, Zweileasaufmachung darf ein angemessener Zuschlag berechnet werden; 
2. für Garn auf Kopsspulen darf der Preis bei Nr. 3 und gröber 7 ½ Pf. höher als der 
Grundpreis sein, bei höheren Nummern 7½ Pf. zuzüglich je 2 Pf. für jede halbe 
Nummer; · 
b) Für Zwirnen und Schnüren dürfen folgende Zuschläge berechnet werden: 
1. Zwirnen allein 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. bis 000 1—1,9 2—395 3,6—5 
zweifaccch 20 30 35 40 
drei und mehrfach 15 25 30 35 
2. Zwirnen und Schnüren 
Nr. bis 0,8 1—19 2—3,5 12,6—5 
50 80 100 130 
  
  
c) Für Imprägnieren, Lüstrieren, Polieren, Bleichen, Flechten, Schneiden auf Länge darf ein an- 
gemessener Zuschlag berechnet werden. 
III. Abschläge. Bei Verwendung eines Papieres, das unter Mitverwendung von holz- 
haltigen Abfällen, Holzschliff oder Füllstoff erzeugt ist, ermäßigen sich die Grundpreise entsprechend. 
Die Berechnung der Zu= und Abschläge muß in der Rechnung ersichtlich gemacht werden. 
Stuttgart, den 20. Februar 1917. 
Der stellv. kommandierende General: 
v. Schaefer. 
Nr. W. III. 2120/5. 17. K. R. A. 
Stellv. Generalkommando XIII. (K. W.) Armeekorps. 
Nachtrag 
Nachtrag zu der Bekanntmachung Nr. W. III 4700/12. 16. K. R. A. vom 20. Februar 1917 betr. Höchstpreise 
3u WMo. 12.-141. für Spinnpapier aller Art, sowie für einfache, gezwirnte oder geschnürte Papiergarne, welche mit 
K. R. A. anderen Faserstoffen nicht vermischt sind 
(veröffentlicht in der Beil. zum Staatsanz. vom 21. Februar 1917 Nr. 43). 
(Staatsanz. vom 29. Mai 1917 Nr. 122 S. 925.) 
Auf Ersuchen des Kriegsministeriums wird folgendes bekanntgegeben: 
„Die Höchstpreise finden auf Garne in handelsfertiger Aufmachung für den Kleinverkauf nur beie 
Veräußerung durch den Hersteller an einen Zwischenhändler Anwendung.“ 
Stuttgart, den 29. Mai 1917. 
Der stellv. kommandierende General: 
v. Schaefer. 
1) Hierbei bedeutet die Nummer die Zahl der Kilometer, die von einem Papiergarn bei 15 v. H. 
Feuchtigkeit auf 1 kg gehen. 
2) Also auch bei Verwendung von reinem Sulfttzellstoffpapier.
	        
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