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8 1.
Von der Verfügung betroffene Gegenstände.
a) Meldepflichtig sind vom festgesetzten Meldetag ab bis auf weiteres sämtliche Vorräte
der nachstehend aufgeführten Klassen in festem und flüssigem Zustand (einerlei, ob Vor—
räte einer, mehrerer oder sämtlicher Klassen vorhanden sind), mit Ausnahme der in § 5
aufgeführten Bestände.
Klasse 23. Wolfram-Metall, ausgeschlossen Drähte mit einem Durchmesser von weniger
77
77
5
77
177
24.
25.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
38.
39.
40.
41.
als 0,5 Millimeter.
Wolfram-Eisen (Ferrowolfram).
Wolfram-Stahl von 2 bis unter 10 Prozent Wolframgehalt, unverarbeitet,
vorgearbeitet und in Fertigfabrikaten, sowie Abfälle und Altmaterial; aus-
genommen sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich im Gebrauch
befinden, oder schon in Gebrauch waren und oder für Verbrauchsersatz auf
Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werkzeuge (nicht Werkzeugstähle),
Kugellager, Magnete usw.
Wolfram-Stahl von 10 Prozent und mehr Wolframgehalt, insbesondere Werk-
zeugstähle, unverarbeitet, vorgearbeitet und in Fertigfabrikaten, sowie Abfälle
und Altmaterial; ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche
sich im Gebrauch befinden, oder schon in Gebrauch waren und oder für Ver-
brauchsersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werkzeuge (nicht
Werkzeugstähle), Kugellager, Magnete usw.
Wolfram in Erzen, in Schlacken, in Neben= und Zwischenprodukten, soweit
nicht unter Klasse 23—26 fallend.
Chrom als Metall und Ferrochrom.
Chrom-Stahl mit mindestens 0,5 Prozent Chromgehalt, unverarbeitet, vor-
gearbeitet und in Fertigfabrikaten, sowie Abfälle und Altmaterial, ausgenommen
sind bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich im Gebrauch befinden, oder
schon in Gebrauch waren, und oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten
werden, insbesondere fertige Werkzeuge (nicht Werkzeugstähle), Kugellager,
Magneten usw. «
Chrom in Chromsalzen.
Chrom in Erzen, in Schlacken, in Neben- und Zwischenprodukten, soweit nicht
unter Klasse 28—30 fallend.
Molybdän als Metall.
Molybdän in Legierungen, unverarbeitet, vorgearbeitet und Fertigfabrikaten,
sowie Abfälle und Altmaterial; ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertig-
fabrikate, welche sich im Gebrauch befinden, oder schon in Gebrauch waren und
vloder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werk-
zeuge (nicht Werkzeugstähle), Kugellager, Magnete usw.
Molybdän in Erzen, in Schlacken, in Neben= und Zwischenprodukten, soweit
nicht unter Klasse 32 und 33 fallend.
Vanadium als Metall.
Vanadium in Legierungen, unverarbeitet, vorgearbeitet und in Fertigfabrikaten,
sowie Abfälle und Altmaterial; ausgenommen sind bei Verbrauchern die Fertig-
fabrikate, welche sich im Gebrauch befinden, oder schon in Gebrauch waren und
oder für Verbrauchsersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werk-
zeuge (nicht Werkzeugstähle), Kugellager, Magnete usw.
Vanadium in Erzen, in Schlacken, in Neben= und Zwischenprodukten, soweit
nicht unter Klasse 35 und 36 fallend.
Mangan als Metall und Manganeisen (Ferromangan) mit 70 Prozent und
mehr Mangangehalt.
Mangan als Manganeisen (Ferromangan) unter 70 Prozent Mangangehalt.
Mangan in Eisen= und Stahllegierungen mit mindestens 20 Prozent Mangan-
gehalt, unverarbeitet, vorgearbeitet, und in Fertigfabrikaten, sowie Abfälle und
Altmaterial; ausgenommen bei Verbrauchern die Fertigfabrikate, welche sich im
Gebrauch befinden, oder schon in Gebrauch waren und oder für Verbrauchs-
ersatz auf Lager gehalten werden, insbesondere fertige Werkzeuge (nicht Werk-
zeugstähle), und Maschinenteile.
Mangan in Erzen.
b) Bei zusammengesetzten Metallen (Legierungen, chemischen Verbindungen und Erzen
ist sowohl das Gesamtgewicht, wie der Gewichtsanteil des Hauptmetalls der betreffenden
Klasse zu melden. Hauptmetalle sind für Klasse 23—27 Wolfram; für Klasse 28 bis