Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Königl. Württ.) Armeekorps mit Einschluß nicht veröffentlichter Erlasse.

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§ 1. 
Höchstpreise. 
Der Preis der nachstehend aufgeführten Gegenstände darf nicht 
Klasse Gegenstand 
59 Zink als Feinzink, unverarbeitet in festem oder 
flüssigem Zustande, mit einem Reingehalt von min- 
destens 99,9 v. H. des Gesamtgewichts. 
60 Zink als Feinzink, unverarbeitet, in festem oder 
flüssigem Zustande, mit einem Reingehalt von weniger 
als 99,9 v. H., jedoch von mindestens 99,8 v. H. des 
Gesamtgewichts. 
61 Zink als Feinzink, unverarbeitet, in festem oder 
flüssigem Zustande, mit einem Reingehalt von weniger 
als 99,8 v. H., jedoch von mindestens 99,7 v. H. des 
Gesamtgewichts. 
62 Zink, unverarbeitet, in festem oder flüssigem Zu- 
stande, mit einem Reingehalt von weniger als 99,7 
v. H., jedoch von mindestens 99,5 v. H. des Gesamt- 
gewichts. 
63 Zink, unverarbeitet, in festem oder fllüssigem Zu- 
stande, mit einem Reingehalt an Zink von weniger 
als 99,5 v. H., jedoch von mindestens 98 v. H. des 
Gesamtgewichts. 
64 Zink, roh und in Legierungent) unverarbeitet, 
in festem oder flüssigem Zustande, mit einem Rein- 
gehalt an Zink von weniger als 98 v. H. des Ge- 
samtgewichts. 
65 Zink, umgeschmolzen aus Altzink und alten Zink- 
legierungen ), Fehlgüssen, Hartzink, Spänen und Ab- 
fällen jeder Art, mit einem Reingehalt an Zink von 
weniger als 98 v. H. des Gesamtgewichts, ferner Zink 
in Altzink und alten Zinklegierungen jeder Art, Fehl- 
güssen, Hartzink, Spänen und Abfällen jeder Art. 
Als Altzink und alte Zinklegierungen werden ins- 
besondere Gegenstände angesehen, die sich in einem 
Zustande befinden, in dem sie herkömmlich nicht mehr 
für den durch ihre Gestaltung gegebenen Zweck benutzt 
werden. 
66 Zink in Erzen, Rückständen (auch Aschen und Krätzen), 
Oxyden, Neben= und Zwischenprodukten der Hütten- 
industrie und der Zink verarbeitenden Industrien. 
übersteigen bei: 
Höchstpreis 
107 = für je 100 kg 
Gesamtgewicht. 
101 JN für je 100 kg 
Gesamtgewicht. 
95 — für je 100 kg 
Gesamtgewicht. 
78 / für je 100 kg 
Gesamtgewicht. 
66 — für je 100 kg 
Gesamtgewicht. · 
66.--fürje100kg 
Zinkinhalt; sofern 
die Zusammensetzung 
der Legierung vorge- 
schrieben ist und diese 
mit Zink der Klassen 
59 bis einschl. 64 be- 
sonders hergestellt wird, 
darf als Preis des Zink- 
inhalts der Höchstpreis 
der entsprechenden 
Zinkklassen zugrunde 
gelegt und eine ange- 
messene Entschädigung 
für Herstellung und 
Schmelzverlust berech- 
net werden, die keinen 
übermäßigen Gewinn 
enthalten darf. 
63 “¾ für je 100 kg 
Zinkinhalt im um- 
geschmolzenen Material 
oder abzüglich eines 
dem Minderwert ent- 
sprechenden Abschlags 
im nichtverschmolzenen 
Material. 
65 für je 100 kg 
Zinkinhalt, abzüg- 
lich eines angemessenen 
Hüttenlohns. 
1) Unter legiertem Zink wird ein Material verstanden, das insgesamt mit mehr als 2 v. H. 
anderen Stoffen verschmolzen ist, und bei welchem Zink dem Gewichte nach gegenüber jedem andern 
in der Legierung verschmolzenen Stoff überwiegt.
	        
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