Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Königl. Württ.) Armeekorps mit Einschluß nicht veröffentlichter Erlasse.

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Uebersichts 
  
  
Klasse 
Beschlagnahmte Stoffgattungen 
und 
Stoffarten 
  
Verkauf u. Lieferung 
(Versand) 
Verarbeitung und Verbrauch br 
Erlaubnisscheinen gestattet m 
  
A 
l 
  
  
Verkauf und Lieferung im 
Inland ist ohne Erlaub- 
nisschein gestattet mit Aus- 
nahme der unter c und d 
angegebenen Fälle; für Ver- 
kauf und Lieferung in das 
Auslan dlceinschließlich der 
besetzten feindlichen Gebiete) 
ist stets ein Erlaubnisschein 
erfo rderlich. 
Ohne Erlaubnisschein ist gestattet (unter 
Einhaltung der Sonderbestimmung zu ! 
Verarbeitung und Verbrauch 
  
Salpeterstickstoff (Inhalt) in reinen, 
unreinen und gemischten salpetersauren und 
salpetrigsauren Salzen von Natrium, Kalium, 
Kalzium, Ammonium, Baryum, Strontium, 
in reiner, unreiner (z. B. Abfallsäure) und 
gemischter Salpetersäure jeder Grädigkeit, mit 
Ausnahme von Mengen, die der Verbraucher 
sich selbst aus nicht beschlagnahmten Aus- 
gangsstoffen herstellt, sofern die monatliche Ge- 
samtmenge d. Erzeug. aller Arten dieser Stoff- 
gattg. kleiner ist als 75kg# Salpeterstickst (Inh). 
denjenigen Besitzern, die in ihren Büchern un 
Belegen ausweisen, daß sie mit den beschla 
nahmten Mengen unter bestmöglicher Au 
beute unmittelbare oder mittelbare Aufträ 
der deutschen Militär= oder Marinebehörde 
auf Sprengstoffe, Pulver, Rauc 
und Leuchtkörper ausführen; (der Ve- 
brauch entfallender stickstoffhaltiger Zwische, 
und Nebenerzeugnisse zu anderen als de 
hiergenannten Zwecken ist nur auf Gru 
eines Erlaubnisscheins gestattet); 
  
Toluol (Inhalt) in rohem, gereinigtem, 
reinem Toluol. 
Wegen der toluolhaltigen Rohstoffe und 
des Zwanges zur Toluolgewinnung wird auf 
die „Bekanntmachung über die Verwendung 
von Benzol und Solventnaphta sowie über 
Höchstpreise für diese Stoffe“ verwiesen. 
denjenigen Besitzern, die in ihren Büchern un 
Belegen ausweisen, daß sie mit den beschla 
nahmten Mengen unter bestmöglicher Aus 
beute unmittelbare oder mittelb. Aufträgel 
deutsch. Militär-od. Marinebeh. auf Spren# 
stoffe, Pulver, Rauch= u. Leucht 
körper u. Arzneimittel ausführen 
    
  
  
  
  
Japankampfer (Inhalt) in Japankampfer 
jeder Aufbereitung, Reinheit und Form, 
gleichgültig, wo die Aufbereitung statt- 
gefunden hat. 
Verkauf und Lieferung von 
Japankampfer ist nur auf 
Grund von Erlaubnis- 
scheinen gestattet, falls die 
monatliche Gesamtmenge 
mehr beträgt als 0,5 kg 
Kampferinhalt. 
  
denjenigen Besitzern, die in ihren Büchern m 
Belegen ausweisen, daß sie mit den beschlo 
nahmten Mengen unter bestmöglichster Au 
beute unmittelbare oder mittelbare Aufträz 
der deutschen Militär= oder Marinebehörde 
auf Arzneimittel ausführen:; 
    
  
  
  
Glyzerin (Inhalt) in reinem, unreinem 
und gemischtem Glyzerin mit 20 v. H. und 
mehr Reingehalt. 
  
  
Verkauf und Lieferung 
von Glyzerin ist nur auf 
Grund von Erlaubnis= 
scheinen gestattet, falls 
die monatliche Gesamt- 
menge mehr beträgt als 
1 kg Glhyzerininhalt. 
denjenigen Besitzern, die in ihren Büchern um 
Belegen ausweisen, daß sie mit den beschlo 
nahmten Mengen unter bestmöglicher l 
beute unmittelbare oder mittelbare Auftr 
der deutschen Militär= oder Marinebehörde 
auf Sprengstoffe, Pulver, Rauch 
und Leuchtkörper ausführen; für anden 
militärische Zwecke ist von der bestellende 
Behörde die Unersetzlichkeit zu bescheinigen 
  
Schwefel (Inhalt) in Schwefel und 
Schwefelkies aller Art, in Zinkblende, in 
schwefliger Säure, in reiner, unreiner 
(z. B. Abfallsäure) und gemischter rauchender 
und wässriger Schwefelsäure jeder Grädigkeit. 
denjenigen Besitzern, die in ihren Büchern un 
Belegen ausweisen, daß sie mit den beschlaf 
nahmten Mengen unter bestmöglicher Aus 
beute unmittelbare oder mittelbare Aufträt 
der deutschen Militär= oder Marinebebord 
auf Sprengstoffe, Pulver, Raut 
u. Leuchtkörper und Arzneimitto 
ausführen; " 
  
Chlor (Inhalt) in flüssigem und gas- 
förmigem Zustand, in Chlorkalk, in Lösungen 
von unterchloriger Säure und ihren Salzen, 
in reinen, unreinen und gemischten chlor- 
sauren und überchlorsauren Salzen von 
Kalium, Natrium, Ammonium, Baryum. 
)d 
denjenigen Besitzern, die in ihren Büchern un 
Belegen ausweisen, daß sie mit den beschlaß 
nahmten Mengen unter bestmöglicher Aus 
beute unmittelbare oder mittelbare Aufträt, 
der deutschen Militär= oder Marinebehörde 
auf Kampf-, Arznei= und Desir 
fektionsmittel aufführen; 
  
  
Aus à—-f# gefertigte Kampfmittel, wie Pulver, 
Sprengstoffe usw. aller Art mit Ausnahme von 
folgenden vorrätigen oder aus freigegebenen 
Stoffen hergestellten Erzeugnissen: Jagd-, 
Scheiben= u. Freudenpulver, Zündschnüren, 
Zündhütchen, auch in leeren Patronenhülsen, 
Flobert= und Revolvermunition. 
  
  
den Militär= oder Marinebehörden umn, 
den von diesen unmittelbar beauftragte 
Stellen. 
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