H. B. S. 500.
Drogen und
Erzengnisse
aus Drogen.
— 500 —
88.
Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt am 15. März 1917 in Kraft.
Mit ihrem Inkrafttreten wird die Bekanntmachung Bst. I. 308/12. 15. K. R. A.,
betreffend Bestandserhebung und Lagerbuchführung von Drogen und Erzeugnissen aus
Drogen, vom 20. Januar 1916, veroffentl. in der Beil. z. Staatsanz. v. 20. 1. 16 Nr. 15,
aufgehoben.
Stuttgart, den 15. März 1917.
Der stellv. kommandierende General:
v. Schaefer.
Nr. Bst. I. 308/12. 15. K. R. A. ·
Stellv. Generalkommando XIII. (K. W.) Armeekorps.
Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung und Lagerbuchführung von Drogen und
Erzeugnisse aus Drogen.
Vom 20. Januar 1916.
(Beil. z. Staatsanz. vom 20. Januar 1916 Nr. 15 S. 119.)
Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit auf Ersuchen des Königlichen Kriegsministeriums
mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß jede Zuwiderhandlung gegen diese
Vorschriften, betreffend Bestandserhebung und Lagerbuchführung, auf Grund der Bekannt-
machung über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 54) in Verbindung
mit den Ergänzungsbekanntmachungen vom 3. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 549) und
vom 21. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 684)1) bestraft wird, soweit nicht nach allgemeinen
Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind. 1
Inkrafttreten der Anordnungen.
Die Anordnungen dieser Bekanntmachung treten mit Beginn des 20. Januar 1916 in Kraft.
§ 2.
Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.
Von dieser Bekanntmachung werden folgende Gegenstände betroffen:
1. Agar-Agar-Fäden, sobald die Vorräte mehr betragen als 80 kg.
Agar-Agar-Stangen (Linealform), sobald die Vorräte mehr betragen als 30 kg.
2. Aloe Capensis, sobald die Vorräte mehr betragen als 100 kg.
Aloe Curacaco, sobald die Vorräte mehr betragen als 100 kg.
Extract. Aloes, sobald die Vorräte mehr betragen als 20 kg.
3. Balsam. Peruvian., sobald die Vorräte mehr betragen als 20 kg.
Balsam. Peruvian. artific., sobald die Vorräte mehr betragen als 5 kg.
Balsam. Peruvian. synthetic., sobald die Vorräte mehr betragen als 5 kg.
Perugen, sobald die Vorräte mehr betragen als 5 kg. "
Benzoe Siam, sobald die Vorräte mehr betragen als 10 kg.
Benzoe Sumatra, auch Palembang, sobald die Vorräte mehr betragen als 30 kg.
Canthariden, sobald die Vorräte mehr betragen als 10 kg.
Cetaceum, sobald die Vorräte mehr betragen als 100 kg.
Cortex Aurantii fruct. amar., sobald die Vorräte mehr betragen als 150 kg.
Cortexk Simarubae, sobald die Vorräte mehr betragen als 50 kg.
Fabae Calabaricae, sobald die Vorräte mehr betragen als 20 kg.
Physostigmin (Eserin) und Salze, sobald die Vorräte mehr betragen als 50 kg.
10. Flores Cinae, sobald die Vorräte mehr betragen als 50 kg.
Santonin, sobald die Vorräte mehr betragen als 1 kg.
11. Folia Belladonnae, sobald die Vorräte mehr betragen als 50 kg.
Atropin und Salze, sobald die Vorräte mehr betragen als 25 kg.
Homatropin und Salze, sobald die Vorräte mehr betragen als 25 kg.
12. Folia Hyoscyami, sobald die Vorräte mehr betragen als 100 kg.
Hyoscyamin (alle Sorten) und Salze, sobald die Vorräte zusammen mehr betragen als 25 kg.
Hyoscin und Salze, sobald die Vorräte zusammen mehr betragen als 25 kg.
13. Folia Jaborandi, sobald die Vorräte mehr betragen als 50 kg.
Pilocarpin und Salze, sobald die Vorräte zusammen mehr betragen als 100 kg.
14. Fructus Anisis vulgaris, sobald die Vorräte mehr betragen als 150 kg.
5 Fructus Aurantit# immaturi, sobald die Vorräte mehr betragen als 100 kg.
16. Fructus Carvi, sobald die Vorräte mehr betragen als 500 kg.
17. Fructus Colocynthidis, sobald die Vorräte mehr betragen als 50 kg.
18. Gummi arabicum, auch Gummi Senegal, sobald die Vorräte zusammen mehr betragen als 50 kg.
. Lignum Santaliostind. (citrin.) und Makassar, sobald die Vorräte zusammen mehrbetragen als 1000 kg.
Oleum Santali ostind., sobald die Vorräte mehr betragen als 10 kg.
Santalol, sobald die Vorräte mehr betragen als 10 kg.
20. Lycopodium (Bärlappsamen), sobald die Vorräte mehr betragen als 50 kg.
JSn e
1) H. B. S. 21/22.