Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Königl. Württ.) Armeekorps mit Einschluß nicht veröffentlichter Erlasse.

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K 
verkohlungs- 
erzeugnisse und 
andere 
Chemikalien. 
— 502 — 
sministeriums, Berlin W 9, Leipziger Platz 17, zu richten. Sie müssen auf den Brief- 
Hricem sowie am Kopfe des Briefes den Vermerk tragen: 
„Betrifft Drogenmeldung“. 
Stuttgart, den 20. Januar 1916. 
Der stellv. kommandierende General: 
v. Marchtaler. 
Nr. Ch. 1802/3. 17. K. R. A. 
Stellv. Generalkommando X III. (K. W.) Armeekorps. 
Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von Holzverkohlungserzeugnissen und 
anderen Chemikalien. 
Vom 1. Juni 1917. 
(Beil. z. Staatsanz. vom 1. Juni 1917 Nr. 125 S. 949.) 
Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des Königlichen Kriegsministeriums 
hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß, soweit nicht nach 
den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung nach 
8 5 der Bekanntmachungen über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915, 3. September 
1915 und 21. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 54, 549, 684))) bestraft wird. Auch 
kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzu- 
verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) 
untersagt werden. 
81. 
Meldepflicht. 
Die von dieser Bekanntmachung betroffenen Personen (meldepflichtigen Personen) 
unterliegen hinsichtlich der von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (melde- 
pflichtige Gegenstände) einer Meldepflicht. 
§ 2. 
Meldepflichtige Gegenstände. 
Meldepflichtig sind: 
Sobald die 
Vorräte mehr 
betragen als 
1. Holzgeist CC]CQ%D 200 kg 
2 ethylalkohol 200 „ 
3. Vor-, Mittel= und Nachläufe von Bolzoeist Ebse 
mittel, bzw. Speziallösemittel 200 „ 
4. Essigsaurer Kalk jeglicher nt ... 200 „ 
5. Acetoo ..... 200,, 
6. Vor= und Nachläufe von Azeton ... 200,, 
7. Essigsäure jeder Erzeugungsart, anzugeben nach 
Gehalt an Essigsäure und zwar 
a) 99 % und darüber .... 50,, 
b) 96—99 3/ ausschließligggg 50 „ 
c) 80—96 % » 100,, 
40 60—80 % „ 200 „ 
e) 30—60 % „ .....· Zoo» 
f) 30 % und darunter 1000 „ 
Reine und technische Essigsäure s owie versteuerte 
und unversteuerte sind getrennt aufzuführen. 
8. Essigäther (Essigsäureäthyläther) 100 „ 
9. Formaldehyd (Formalin, Formo) nach S Stärken 
getrennt . 100,, 
10. Paraformaldehyd .......... 100,, 
11. Amylazetat 50 „ 
12. Kampfer, nur üünflicher (synthetischer) samofer 20 „ 
13. Borsäure 6ßl6 100 „ 
14. Borax . .. technisch und rein 200 „ 
15. Perbor saure Salze 200 „ 
16. Bor in Erzen und Erden (Borazit, Pandermit) 1000 „ 
1) H. B. S. 21/22 
 
	        
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