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186 Das bürgerliche Recht
weiter übertragen und so fort. Diese Uebertragung geschieht jeweils
durch einen schriftlichen Vermerk auf der Rückseite („in dosso“") des
Wechsels (s. die untenstehende Abbildung); man nennt daher diese
Uebertragung Indossierung und den Uebertragenden den In-
dossanten. Zahlt der Akzeptant nicht am Verfalltage an den
Wechselinhaber, so läßt letzterer über die Nichtzahlung durch einen
Notar, einen Gerichts-? oder einen Postbeamten 10 eine förmliche
Urkunde, den Wechselprotest, aufnehmen. Er kann alsdann
die Wechselsumme nebst Zinsen und Kosten in dem sehr beschleunigten
Wechselprozeßverfahren (s. Nr. 620) nicht nur vom Akzeptanten, son-
dern von jedem beitreiben, der seinen Namen auf den Wechsel gesetzt
den Wert des Wechsels (die sog. Valuta) sofort bar in die Hand, und
er kann dieses Geld in seinem Geschäfte weiter verwenden.
Im internationalen Verkehr ersetzt ferner der Wechsel fast böllig die
Barzahlungen. Hat z. B. ein deutsches Geschäftshaus eine Zahlung in
London zu leisten, so kauft es bei einer Bank oder an ciner Börse einen in
London zahlbaren Wechsel und bewirkt mit diesem die Zahlung. Da hier-
nach die Wechsel wie Waren gekauft und verkauft werden, so haben sie auch
wie diese einen von der Größe des Angebots und der Nachfrage abhängigen
Marktpreis, einen sog. Kurs. Die Höhe dieses Wechscelkurses wird
durch die Gestaltung des Handelsverkehrs zwischen den Ländern bestimmt.
Ist nämlich die Ausfuhr eines Landes größer als seine Einfuhr, oder hat
es viel Geld im Auslande angelegt, so empfängt es mehr Zahlungen, als
es zu leisten hat; die Wechsel auf dieses Land sind daher gesucht, was einen
hohen Wechselkurs zur Folge hat. So kommt es, daß ein hoher Wechselkurs
ein günstiges Zeichen für den Außenhandel oder den Geldreichtum eines
Landes bedeutet.
* Rückseite des gezogenen Wechsels:
r
Wechselstempel-
steuermarke
Für mich an die Ordre der Rhei-
Rnheinische Kreditbanh
zu Mannheim.
(Unterschriften)
(Unterschriften)
FViliale der
Bbadischen hank au RKarlsriuisie.
(Unterschriften)
nischen Kreditbank in Mannheim.
An die Reichsbank zu Frank-
Reichsbank zu Frankfurt a. M.
furt a. M.
In Bahern durch einen Gerichtsvollzieher.
1° Durch einen Postbeamten nicht in allen Fällen, insbesondere nicht
bei Wechseln von mehr als 800 M.