Full text: Bürgerkunde.

216 Das Konkursverfahren 
nis (bei mildernden Umständen auf Geldstrafe) zu erkennen. Hat er 
jedoch die vorerwähnten Handlungen oder Unterlassungen begangen 
in der Absicht, seine Gläubiger zu benachteiligen, so wird er wegen 
betrügerischen Bankerutts vor das Schwurgericht gestellt 
und, falls nicht mildernde Umstände vorliegen, mit Zuchthausstrafe 
belegt.
	        
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