Full text: Bürgerkunde.

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258 Die innere Verwaltung 
Volksschullehrern und Volksschullehrerinnen, den Verwesern und 
Verweserinnen Dienstalterszulagen aus der Staatskasse gewährt, 
deren Höhe von der jeweiligen Bewilligung durch die Kammern ab- 
hängt.5 Der Ruhegehalt dienstunfähiger Lehrero wird 
aus besonderen zu diesem Zweck bestimmten Kreisanstalten bestritten. 
Reichen deren Mittel nicht aus, so sind andere Mittel der Kreise heran- 
zuziehen. Auch leistet der Staat Zuschüsse. Die Unterstützung der 
Hinterbliebenen der Volksschullehrer erfolgt durch besondere 
für diesen Zweck errichtete Kreisvereine.' Hierzu kommen Unter- 
haltsbeiträge aus Staatsmitteln. Für die Gewährung von Ruhe- 
gehalten und von Unterstützungen an Hinterbliebene besteht weiter 
eine mit staatlichen Mitteln gegründete „Pensions= und Re- 
likten= Unterstützungs-Zuschußkasse“. 
§ 3. Die Fachschulen. 
Während die Volksschulen und Mittelschulen dazu bestimmt sind, 
die im Leben ohne Rücksicht auf einen bestimmten einzelnen Beruf 
notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, dienen die Fachschulen, deren 
Bedeutung in neuerer Zeit immer mehr gewürdigt wird, dazu, eine 
besondere Vorbildung für einen bestimmten Beruf zu geben. 
Die Organisation der Fachschulen in Bayern ist sehr mannigfach, 
sie beruht häufig auf besonderen für die einzelne Anstalt getroffenen 
Anordnungen. Hervorzuheben sind: die landwirtschaftlichen 
Fortbildungsschulen, sie sollen die Kenntnisse der im Alter 
der Sonntagsschulpflicht stehenden bäuerlichen Jugend in den Ele- 
mentargegenständen festigen; die landwirtschaftlichen Win- 
terschulen,s, sie sollen den Söhnen von Landwirten nach Vollen- 
dung des Volksschulunterrichts durch Unterricht in den Wintermona- 
ten eine landwirtschaftlich fachliche Ausbildung gewähren und zu- 
* In Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern erhalten die Lehrer 
keine Dienstalterszulagen, dagegen die Gemeinden Zuwendungen aus der 
Staatskasse; sie haben ihrerseits die Bezüge der Lehrer zu erhöhen. 
" Lehrer, die infolge Verschuldens vom Dienste enthoben wurden, sind 
auf staatliche Unterhaltsbeiträge angewiesen. 
:* Die Lehrer in München nehmen an den Kreisvereinen nicht teil. 
* Die an den landwirtschaftlichen Winterschulen angestellen Lehrer 
haben nach Schluß der Schulzeit als Wanderlehrer zu wirken, sie 
sollen hierbei die Landwirtschaft fördern und die Landwirte mit den wissen- 
schaftlich und praktisch bewährten Verbesserungen der Betriebsweise ver- 
traut machen.
	        
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