Full text: Bürgerkunde.

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262 Die innere Verwaltung 
zahl der Stunden ist für den Unterricht in den Naturwissenschaften, 
in der französischen Sprache, in der deutschen Sprache, in der Mathe— 
matik und im Zeichnen bestimmt. 
7. Als besondere technische Unterrichtsanstalt besteht ein „Te ch- 
nikum“ zu Nürnberg, und als Institut zur Fortbildung und Aus- 
bildung von Lehrern der gewerblichen Fortbildungsschulen und der 
Gewerbeschulen besteht die „Baugewerkschule mit Ge- 
werbelehrerinstitut“ zu München. 
8 5. Die Hochschulen. 
I. Die Universitäten. 
1. Die Universitäten dienen den wissenschaftlichen Studien über- 
haupt und besonders der Vorbereitung zu den wissenschaftlichen Be- 
rufsarten. Sie sind die Pflanzstätten der Wissenschaft und ihre 
Blüte ist für das Kultur= und Geistesleben des deutschen Volkes von 
größter Bedeutung. 
Die Hochschulen leiten ihre Angelegenheiten selbständig unter der 
Oberaufsicht der Staatsregierung (d. h. in Bayern des Ministeriums 
des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten). Für sie gilt der 
Grundsatz der Freiheit der wissenschaftlichen For- 
schung, d. h. die Lehrer sind in ihrer Forschung und Lehrtätigkeit 
an keinerlei Voraussetzungen, insbesondere nicht etwa an kirchlich- 
dogmatische Lehrsätze, gebunden. Bei Neubesetzung von Lehrstühlen 
sind die Hochschulen befugt, der Regierung Vorschläge zu machen. 
Die Universitäten sind ferner berechtigt, nach vorausgegangener 
Prüfung die Doktorwürde zu verleihen. An Personen, welche 
sich um die Wissenschaft besonders verdient gemacht haben, wird zu- 
weilen diese Würde von den Hochschulen als besondere Ehrung 
(honoris causa) verliehen (Ehrendoktoren). 
Bayern besitzt drei Universitäten: in München, 
Würzburgund Erlangenz; an der Spitze einer jeden steht ein 
Rektor, in Erlangen ein Prorektor.1 Der Rektor (Prorektor) wird 
von den ordentlichen und den außerordentlichen Professoren gewählt 
und bedarf der Bestätigung durch den König. Die eigentliche Lei- 
tung obliegt dem Senat; dieser setzt sich in der Hauptsache zusammen 
aus dem Rektor (in Erlangen dem Prorektor) und einer Anzahl Pro- 
fessoren als Senatoren. Für die Verwaltung des Vermögens der 
Universitäten bestehen besondere Verwaltungsausschüsse. 
1 Als Rektor der Universität Erlangen gilt der König.
	        
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