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262 Die innere Verwaltung
zahl der Stunden ist für den Unterricht in den Naturwissenschaften,
in der französischen Sprache, in der deutschen Sprache, in der Mathe—
matik und im Zeichnen bestimmt.
7. Als besondere technische Unterrichtsanstalt besteht ein „Te ch-
nikum“ zu Nürnberg, und als Institut zur Fortbildung und Aus-
bildung von Lehrern der gewerblichen Fortbildungsschulen und der
Gewerbeschulen besteht die „Baugewerkschule mit Ge-
werbelehrerinstitut“ zu München.
8 5. Die Hochschulen.
I. Die Universitäten.
1. Die Universitäten dienen den wissenschaftlichen Studien über-
haupt und besonders der Vorbereitung zu den wissenschaftlichen Be-
rufsarten. Sie sind die Pflanzstätten der Wissenschaft und ihre
Blüte ist für das Kultur= und Geistesleben des deutschen Volkes von
größter Bedeutung.
Die Hochschulen leiten ihre Angelegenheiten selbständig unter der
Oberaufsicht der Staatsregierung (d. h. in Bayern des Ministeriums
des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten). Für sie gilt der
Grundsatz der Freiheit der wissenschaftlichen For-
schung, d. h. die Lehrer sind in ihrer Forschung und Lehrtätigkeit
an keinerlei Voraussetzungen, insbesondere nicht etwa an kirchlich-
dogmatische Lehrsätze, gebunden. Bei Neubesetzung von Lehrstühlen
sind die Hochschulen befugt, der Regierung Vorschläge zu machen.
Die Universitäten sind ferner berechtigt, nach vorausgegangener
Prüfung die Doktorwürde zu verleihen. An Personen, welche
sich um die Wissenschaft besonders verdient gemacht haben, wird zu-
weilen diese Würde von den Hochschulen als besondere Ehrung
(honoris causa) verliehen (Ehrendoktoren).
Bayern besitzt drei Universitäten: in München,
Würzburgund Erlangenz; an der Spitze einer jeden steht ein
Rektor, in Erlangen ein Prorektor.1 Der Rektor (Prorektor) wird
von den ordentlichen und den außerordentlichen Professoren gewählt
und bedarf der Bestätigung durch den König. Die eigentliche Lei-
tung obliegt dem Senat; dieser setzt sich in der Hauptsache zusammen
aus dem Rektor (in Erlangen dem Prorektor) und einer Anzahl Pro-
fessoren als Senatoren. Für die Verwaltung des Vermögens der
Universitäten bestehen besondere Verwaltungsausschüsse.
1 Als Rektor der Universität Erlangen gilt der König.