Die Hochschulen 263
Die Laufbahn der Hochschullehrer beginnt in der Regel mit der
Niederlassung („Habilitierung“) als Privatdozent; diese be—
ziehen noch keinen Gehalt, sondern nur die Vorlesungshonorare
ihrer Hörer. Die für bestimmte Fächer dauernd angestellten Lehrer
heißen ordentliche Professoren, im Gegensatz zu den
außerordentlichen Professoren, welche nicht Inhaber
eines ständigen Lehrstuhls und daher auch nicht vollstimmberechtigte
Mitglieder ihrer Fakultät sind. Verdiente Beamte oder Gelehrte
endlich erhalten mit dem Ehrentitel eines Honorarprofessors
nicht die Pflicht, sondern nur das Recht, an einer Universität zu
lehren.
Die Lehrer sind in Fakultäten (—-— Wissensfächer) zusam-
mengefaßt, in der Hauptsache bestehen auch in Bayern wie an den
sonstigen Universitäten vier Fakultäten, die theologische, die juri-
stische, die medizinische und die philosophische; die letztere umfaßt
auch die mathematischen und die naturwissenschaftlichen Fächer. An
der Spitze der Fakultäten steht der Dekan, der jährlich wechselt.135
Mit den Universitäten ist regelmäßig eine Reihe besonderer
Anstalten verbunden: Bibliotheken, Kliniken, Seminare und sonstige
wissenschaftliche Institute verschiedener Art.
2. Die Aufnahme der Studierenden in den Universitätsverband
(die Erwerbung „des akademischen Bürgerrechts“) ge-
schieht durch Immatrikulation. Diese besteht in der Verpflichtung
auf die Universitätssatzungen, die durch den Rektor erfolgt, und in
der eigenhändigen Eintragung des Namens des Studierenden in das
Matrikelbuch der Universität, d. i. das Verzeichnis der Studierenden.
Zur Aufnahme als Studierender wird in der Regel die Vorlegung
des Reifezeugnisses eines humanistischen Gymnasiums, eines Real-
gymnasiums oder einer Oberrealschule erfordert. Wissenschaftlich ge-
bildete Männer reiferen Alters können zum Besuche einzelner Vor-
lesungen als „Hörer“ zugelassen werden, eine Immatrikulation ist
für sie nicht notwendig.
Die Studienzeit ist in Sommer= und Winter-Semester
(Halbjahre) geteilt. Für die einzelnen Vorlesungen, welche der
Student „belegt“, hat er ein für das Semester berechnetes Honorar
zu entrichten; doch gibt es auch honorarfreie Vorlesungen. Uebrigens
herrscht an den Universitäten volle Studienfreihei,, d. h. es
Jn München besteht eine besondere staatswirtschaftliche Fakultät. Die
philosophische Fakultät in. München hat zwei Dekane. Die theologische Fa-
kultät ist in München und Würzburg eine katholisch-, in Erlangen eine
protestantisch-theologische.
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