Full text: Bürgerkunde.

Die Hochschulen 263 
Die Laufbahn der Hochschullehrer beginnt in der Regel mit der 
Niederlassung („Habilitierung“) als Privatdozent; diese be— 
ziehen noch keinen Gehalt, sondern nur die Vorlesungshonorare 
ihrer Hörer. Die für bestimmte Fächer dauernd angestellten Lehrer 
heißen ordentliche Professoren, im Gegensatz zu den 
außerordentlichen Professoren, welche nicht Inhaber 
eines ständigen Lehrstuhls und daher auch nicht vollstimmberechtigte 
Mitglieder ihrer Fakultät sind. Verdiente Beamte oder Gelehrte 
endlich erhalten mit dem Ehrentitel eines Honorarprofessors 
nicht die Pflicht, sondern nur das Recht, an einer Universität zu 
lehren. 
Die Lehrer sind in Fakultäten (—-— Wissensfächer) zusam- 
mengefaßt, in der Hauptsache bestehen auch in Bayern wie an den 
sonstigen Universitäten vier Fakultäten, die theologische, die juri- 
stische, die medizinische und die philosophische; die letztere umfaßt 
auch die mathematischen und die naturwissenschaftlichen Fächer. An 
der Spitze der Fakultäten steht der Dekan, der jährlich wechselt.135 
Mit den Universitäten ist regelmäßig eine Reihe besonderer 
Anstalten verbunden: Bibliotheken, Kliniken, Seminare und sonstige 
wissenschaftliche Institute verschiedener Art. 
2. Die Aufnahme der Studierenden in den Universitätsverband 
(die Erwerbung „des akademischen Bürgerrechts“) ge- 
schieht durch Immatrikulation. Diese besteht in der Verpflichtung 
auf die Universitätssatzungen, die durch den Rektor erfolgt, und in 
der eigenhändigen Eintragung des Namens des Studierenden in das 
Matrikelbuch der Universität, d. i. das Verzeichnis der Studierenden. 
Zur Aufnahme als Studierender wird in der Regel die Vorlegung 
des Reifezeugnisses eines humanistischen Gymnasiums, eines Real- 
gymnasiums oder einer Oberrealschule erfordert. Wissenschaftlich ge- 
bildete Männer reiferen Alters können zum Besuche einzelner Vor- 
lesungen als „Hörer“ zugelassen werden, eine Immatrikulation ist 
für sie nicht notwendig. 
Die Studienzeit ist in Sommer= und Winter-Semester 
(Halbjahre) geteilt. Für die einzelnen Vorlesungen, welche der 
Student „belegt“, hat er ein für das Semester berechnetes Honorar 
zu entrichten; doch gibt es auch honorarfreie Vorlesungen. Uebrigens 
herrscht an den Universitäten volle Studienfreihei,, d. h. es 
Jn München besteht eine besondere staatswirtschaftliche Fakultät. Die 
philosophische Fakultät in. München hat zwei Dekane. Die theologische Fa- 
kultät ist in München und Würzburg eine katholisch-, in Erlangen eine 
protestantisch-theologische. 
803 
804 
805 
806
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.