Wissenschaft und Kunst 271
künstlerischer Fragen, durch Veranstaltung von Ausstellungen. An der
Spitze steht ein Direktor, dem Professoren und Dozenten beigegeben
sind.
2. Der bayerische Staat besitzt an verschiedenen Orten, hauptsäch-
lich in München, Kunstsammlungen. Für die oberste Leitung
und Verwaltung der staatlichen Gemäldesammlungen des König-
reichs ist der „ZZentralgemäldegalerie-Direktor“ be-
rufen. Daneben besteht eine Direktion zur Verwaltung der Königl.
Graphischen Sammlung (früher als Kupferstich= und Hand-
zeichnungen-Sammlung bezeichnet). Für die Begutachtung der die
staatlichen Kunstsammlungen berührenden gemeinschaftlichen Ange-
legenheiten sowie für besonders wichtige Angelegenheiten der ein-
zelnen Kunstsammlungen ist eine besondere Kommission, die Gene-
ralkommission der Kunstsammlungen des Staa-
tes, errichtet. Den Vorsitz führt der Kultusminister oder ein von
ihm bestellter Vertreter. Zur Beratung über Erwerbungen für die
staatlichen Kunstsammlungen werden Spezialkommissionen gebildet.
IV. Die Akademie der Tonkunst.
Die Akademie der Tonkunst (früher als Konservatorium für
Musik bezeichnet) bezweckt die höhere Ausbildung auf dem Gesamt-
gebiet der Musik; mit ihr sind ein Seminar zur Ausbildung für den
Lehrberuf im Klavierspiel und eine Vorschule für die Orchesterinstru-
mente verbunden. An der Spitze stehen ein erster und ein zweiter
Direktor, von denen der erstere die künstlerischen, der zweite die ge-
schäftlichen Angelegenheiten verwaltet. Neben ihnen sind ein Sekre-
tär und eine Anzahl von Lehrern und Lehrerinnen bestellt. Die Be-
handlung wichtigerer Angelegenheiten erfolgt durch einen Lehrerrat.
Zur Aufnahme wird in der Regel die Zurücklegung des sechzehnten
Lebensjahrs, eine gewisse allgemeine Bildung und ein gewisses Maß
technischer Kenntnisse erfordert; die Aufnahme ist von dem Bestehen
einer Prüfung abhängig.
V. Die Erhaltung anthropologisch, geschichtlich oder künstlerisch
wertvoller Gegenstände.
1. Zur Pflege der prähistorischen und historischen Denkmale
Bayerns besteht in München das Generalkonservatorium
der Kunstdenkmale und Altertümer Bayerns.
Diesem obliegt hauptsächlich die Aufzeichnung und Erhaltung der
Denkmale, die Ueberwachung der Ausgrabungen und Funde, die
Fürsorge für öffentliche Museen, die nicht unter staatlicher Verwal-
tung stehen. Dem Konservatorium sind eine Konservierungs= und
eine Restaurationsanstalt beigegeben. Zur Förderung der Bestre-
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