Full text: Bürgerkunde.

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280 Die innere Verwaltung 
2. Die Protestanten bilden seit dem Jahre 1848 zwei selb— 
ständige Kirchen, die eine für Bayern rechts des Rheins, die 
andere für die Pfalz. Letztere umfaßt Lutheraner und Reformierte. 
In Bayern rechts des Rheins nehmen die Reformierten eine gewisse 
Selbständigkeit ein; es wurde ihnen nämlich eine eigene Synode und 
ein eigenes leitendes Organ, das Moderamen, in Unterordnung unter 
dem Oberkonsistorium bewilligt. 
3. Die rechtliche Grundlage für die Organisation der evangelischen 
Kirche bildet wie sonst so auch in Bayern die Gemeinde (der 
Pfarrsprengel), d. h. die Vereinigung der evangelischen Christen eines 
bestimmten, regelmäßig örtlich abgegrenzten Kreises, für den die 
priesterliche Befugnis durch einen Geistlichen (den Pastor oder 
Pfarrer) geübt wird. Zur Zeit bestehen in Bayern rechts des Rheins 
etwas über 800, in der Pfalz etwas über 200 Pfarreien. Die Pfarr- 
stellen werden durch den König besetzt. Dieser hört vorher das Ober- 
konsistorium bei Pfarrstellen in Bayern rechts des Rheins, das Kon- 
sistorium zu Speyer bei den Pfarreien der Pfalz. 
Die Pfarreien sind zu Dekanater vereinigt. An deren Spitze 
steht der Dekan; auch dieser wird vom König ernannt. Bayern rechts 
des Rheins gliedert sich in 64, die Pfalz in 16 Dekanate. 
Die Dekanate sind dann wieder in Konsistorialbezirke 
zusammengefaßt, und zwar in Bayern rechts des Rheins in zwei Be- 
zirke, in der Pfalz in einen Bezirk. An der Spitze jedes Konsistorial- 
bezirks steht ein Konsistorium, und zwar für Bayern rechts des 
Rheins zu Ansbach und Bayreuth, für die Pfalz zu Speyer. Die 
Konsistorien bestehen aus einem Direktor und drei Räten; die Mit- 
glieder der Konsistorien werden vom König ernannt, ihre Gehälter 
werden aus der Staatskasse bestritten. Während für die Pfalz das 
Konsistorium zu Speyer das oberste Organ der Kirche ist, besteht für 
Bayern rechts des Rheins eine weitere, den Konsistorien vorgesetzte 
Behörde, das Oberkonsistorium zu München, besetzt mit 
einem Präsidenten und vier Räten, die einschließlich des Präsidenten 
ebenfalls vom König ernannt werden; auch ihre Gehälter sind auf 
die Staatskasse übernommen. 
4. In der geschichtlichen Entwicklung des Protestantismus zeigt 
sich fast allenthalben die Erscheinung, daß den Gemeinden neben 
* In Bayhern rechts des Rheins besteht neben den Konsistorien für die 
Reformierten das Moderamen. Es setzt sich zusammen aus einem 
Präses und einem Assessor, sie sind reformierte Pfarrer und werden von der 
reformierten Synode gewählt und vom König bestätigt. 
* Das Dekanat München ist keinem Konsistorium unterstellt; 
es steht unmittelbar unter dem Oberkonsistorium.
	        
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