Full text: Bürgerkunde.

Das Gesundheitswesen 287 
für Fälle, in denen eine vorherige Vereinbarung nicht getroffen ist 
und in denen auch nachträglich eine Einigung nicht erfolgt, ist eine 
staatlich aufgestellte Hebührenordnung maßgebend. 
5. Die Bader. 
Den Titel Bader dürfen in Bayern nur Personen führen, die die 
sogenannte Approbation als Bader erlangt haben. Die Bader 
dürfen die Heilkunde im gewissen Umfang ausüben und insbesondere 
gewisse chirurgische Verrichtungen vornehmen. Wenn sie sich als 
Bader niederlassen, haben sie der Distriktsverwaltungsbehörde An— 
zeige zu erstatten und sich dem Bezirksarzt vorzustellen. Die Zulas- 
sung als Bader erfordert regelmäßig die Zurücklegung einer genau 
geregelten Lehrzeit, das Bestehen der sogenannten Vorprüfung, eine 
genau geregelte Tätigkeit als Gehilfe, die Teilnahme an einem Un- 
terrichtskurs und schließlich das Bestehen der sogenannten Approba- 
tionsprüfung. Die Bezahlung der Bader bleibt an sich der freien 
Vereinbarung vorbehalten, als Norm für streitige Fälle, in denen 
keine Vereinbarung vorliegt, ist eine Gebührenordnung auf- 
gestellt. 
§ 3. Gesundheitspflege und Gesundheitspolizei. 
I. Eben so wichtig wie die Heilung Erkrankter, ja sogar für das 
gesamte Volkswohl noch wichtiger, ist die Sorge für die Erhal- 
tung der Gesundheit des Volkes. Die hierauf abzielende 
staatliche Fürsorge nennt man die öffentliche Gesundheits- 
pflege.“ Insoweit die Behörden hierbei mit Zwangsmitteln oder 
mit Strafen vorgehen müssen, spricht man von Gesundheits- 
polizei. 
II. Schutz gegen schädliche Nahrungsmittel, Gebrauchsgegenstände 
u. dgl. 
Gegen die Verfälschung der Nahrungs= und Genußmittel im all- 
gemeinen, sowie dagegen, daß gewisse Waren von gesundheitsgefähr- 
dender Beschaffenheit (Spielwaren, Tapeten, Farben, Eß-, Trink- 
und Kochgeschirre, Petroleum) in Verkehr gebracht werden, richtet sich 
* Unter „„ygiene“ (vom griechischen 5w— Gesundheit) versteht 
man die Lehre von der Erhaltung und Förderung der menschlichen Gesund- 
beit. So spricht man von der Wohnungshygiene, der Beschäftigungshygiene, 
der Ernährungshygiene usw. und versteht darunter die gesundheitlichen 
Grundsätze über Wohnung, Arbeit, Ernährung usw. 
880 
882
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.