Das Gesundheitswesen 287
für Fälle, in denen eine vorherige Vereinbarung nicht getroffen ist
und in denen auch nachträglich eine Einigung nicht erfolgt, ist eine
staatlich aufgestellte Hebührenordnung maßgebend.
5. Die Bader.
Den Titel Bader dürfen in Bayern nur Personen führen, die die
sogenannte Approbation als Bader erlangt haben. Die Bader
dürfen die Heilkunde im gewissen Umfang ausüben und insbesondere
gewisse chirurgische Verrichtungen vornehmen. Wenn sie sich als
Bader niederlassen, haben sie der Distriktsverwaltungsbehörde An—
zeige zu erstatten und sich dem Bezirksarzt vorzustellen. Die Zulas-
sung als Bader erfordert regelmäßig die Zurücklegung einer genau
geregelten Lehrzeit, das Bestehen der sogenannten Vorprüfung, eine
genau geregelte Tätigkeit als Gehilfe, die Teilnahme an einem Un-
terrichtskurs und schließlich das Bestehen der sogenannten Approba-
tionsprüfung. Die Bezahlung der Bader bleibt an sich der freien
Vereinbarung vorbehalten, als Norm für streitige Fälle, in denen
keine Vereinbarung vorliegt, ist eine Gebührenordnung auf-
gestellt.
§ 3. Gesundheitspflege und Gesundheitspolizei.
I. Eben so wichtig wie die Heilung Erkrankter, ja sogar für das
gesamte Volkswohl noch wichtiger, ist die Sorge für die Erhal-
tung der Gesundheit des Volkes. Die hierauf abzielende
staatliche Fürsorge nennt man die öffentliche Gesundheits-
pflege.“ Insoweit die Behörden hierbei mit Zwangsmitteln oder
mit Strafen vorgehen müssen, spricht man von Gesundheits-
polizei.
II. Schutz gegen schädliche Nahrungsmittel, Gebrauchsgegenstände
u. dgl.
Gegen die Verfälschung der Nahrungs= und Genußmittel im all-
gemeinen, sowie dagegen, daß gewisse Waren von gesundheitsgefähr-
dender Beschaffenheit (Spielwaren, Tapeten, Farben, Eß-, Trink-
und Kochgeschirre, Petroleum) in Verkehr gebracht werden, richtet sich
* Unter „„ygiene“ (vom griechischen 5w— Gesundheit) versteht
man die Lehre von der Erhaltung und Förderung der menschlichen Gesund-
beit. So spricht man von der Wohnungshygiene, der Beschäftigungshygiene,
der Ernährungshygiene usw. und versteht darunter die gesundheitlichen
Grundsätze über Wohnung, Arbeit, Ernährung usw.
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