Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre 323
D. Der Umlauf der Güter.
1. Begriff des Güterumlaufs. — Der Handel.
Auf unserer heutigen Wirtschaftsstufe ist die frühere Produktion
für den eigenen Bedarf fast völlig ersetzt durch die auf Tausch berech-
nete Produktion. Fast jeder Produzent erzeugt einzelne Waren weit
über seinen Bedarf hinaus, um durch ihren Verkauf die Geld-
mittel zur Befriedigung seiner sonstigen Bedürfnisse zu erhalten. An
die Produktion der Güter schließt sich daher ihr Uebergang
an denjenigen an, welcher sie braucht und verbraucht, den sog. Kon-
sumenten. Dieser Uebergang heißt der Umlauf oder die Zir-
kulation der Güter; er vollzieht sich durch den Handel.
Unter dem Handel versteht man hiernach die auf den Umsatz
der Güter durch Tausch und Kauf gerichtete Tätigkeit. Der gewerbs-
mäßige Handel sucht die günstigsten Bezugs= und Absatzquellen auf
und sorgt dafür, daß die Waren an dem Ort und zu der Zeit vor-
handen sind, wo sie gebraucht werden. Er verbürgt durch diese seine
berufsmäßige Vermittlung zwischen Produzenten und Konsumenten
einen regelmäßigen und schnellen Güterumlauf und bildet daher eine
Tätigkeit, welche wirtschaftliche Werte schafft und erhält. Wir wer-
den uns mit ihm später noch näher zu beschäftigen haben (s. Nr. 1220).
2. Wert und Preis der Güter.
Der Wert eines Gutes, welches wir für uns selbst gebrauchen
wollen, richtet sich nach dem Nutzen, den es für uns hat; das ist sein
Gebrauchswert. Wollen wir aber für das Gut andere Güter
eintauschen, so bemißt sich sein Tauschwert für uns nach der
Menge der Güter, die wir dafür eintauschen können. Der in einer
bestimmten Menge anderer Güter ausgedrückte Tauschwert eines
Gutes heißt sein Preis. Der in Geld ausgedrückte Tauschwert heißt
Geldpreis.
Für die Höhe des Preises der Güter sind in der Regel eine Reihe
mannigfacher Umstände maßgebend, z. B. einerseits der Gebrauchs-
wert, den die Sache für den Käufer besitzt, und auf der anderen Seite
die für den Verkäufer unter Umständen wegen der Verderblichkeit der
Ware bestehende Notwendigkeit, sie zu veräußern.
hauptsächlich die Förderung des gewerblichen Genossenschaftswesens und die
Vertretung gemeinsamer Interessen des Handwerks im Genossenschafts-
wesen. Außerdem besteht die Bayerische Zentralhandwerker-
genossenschaftskasse. Ihre Aufgabe ist, den Geldausgleich unter
den Genossenschaften, die Mitglieder sind, herbeizuführen, ihnen Kredit zu
gewähren und müßig liegende Gelder zu verzinsen. Sie erhält staatliche
Zuschüsse.
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