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332 Das Wirtschaftsleben
und Kupferscheidemünzen nur bis zum Betrag von einer Mark in
Zahlung genommen werden.=
4. Die Währung.
Die meisten Länder der Jetztzeit haben sowohl Gold= als Silber-
münzen; aber meistens ist nur einer dieser beiden Geldarten die ge-
setzliche Kraft beigelegt, daß alle Zahlungen in beliebiger Höhe mit
ihr geleistet werden können. In England z. B. kann jemand, der
einem anderen 1000 Pfund Sterling schuldet, eine gültige Zahlung
nur in Gold leisten, in Indien dagegen könnte er sie nur in Silber be-
wirken; denn England hat, weil dort nur Gold gesetzliches Zahlungs-
mittel ist, die Goldwährung, während in Indien die Silber-
währung gilt. Es gibt aber auch Länder mit der sog. Dop-
pelwährung (Bimetallismus), in welchen Gold und Silber in
gleicher Weise gesetzliche Zahlungsmittel sind. Diese Doppelwährung
besteht hauptsächlich in Frankreich, Italien, Belgien, der Schweiz und
Griechenland, welche Länder miteinander die sog. lateinische
Münzunion geschlossen haben.
Infolge der mannigfachen Nachteile, welche die Doppelwährung
mit sich bringt,“ sind gegenwärtig fast alle Länder bestrebt, zur Gold-
* Der Umlauf ausländischer Scheidemünzen ist ber
uns verboten; doch sind für die Grenzbezirke Ausnahmen von diesem Ver-
bot gemacht.
* Die Doppelwährung leidet besonders an folgendem ULebel-
stande: Da bei diesem System Gold und Silber gleichmäßig als Zahlungs-
mittel gelten, so muß durch die Münzgesetzgebung das Wertverhältnis zwi-
schen den beiden Metallen bestimmt und unabänderlich festgesetzt werden.
So ging z. B. die französische Münzgesetzgebung vom Jahre 1803 davon aus,
daß ein Gramm Gold soviel wert sei als 15,6 Gramm Silber, was auch den
damaligen Metallpreisen entsprach. Aber im Laufe der Zeit änderte sich das
tatsächliche Wertverhältnis. Der Preis des Silbers ist infolge erhöhter
Produktion ständig gefallen und beträgt zurzeit nur noch ungefähr / des
gleichen Gewichts Gold, also nicht einmal mehr halb soviel als früher. Da
der Silbergehalt der Silbermünzen jedoch der gleiche bleibt, so werden diese
minderwertig, gewissermaßen zur Scheidemünze, und können selbstverständ-
lich zu Zahlungen ins Ausland nicht mehr verwendet werden. Eine weitere
Folge des Sinkens des Silberpreises besteht aber darin, daß das Doppel-
währungsland Gefahr läuft, sein Gold ins Ausland abfließen zu sehen.
Wenn nämlich der Metallwert des Silbergeldes z. B. nur noch auf die
Hälfte seines Nennwertes sich beläuft, so wird man mit inländischen Gold-
münzen im Auslande Silber in Barren einkaufen und daraus in der Münze
den doppelten Betrag an Silbergeld prägen lassen. Um nicht sein Gold
völlig zu verlieren, wird daher ein solcher Staat die Ausprägung von Sil-
berkurantmünzen einstellen müssen, wie dies denn auch die Länder der la-
teinischen Münzunion bereits seit einer Reihe von Jahren getan haben.
Immerhin werden auch dann noch alle Zahlungen möglichst nur in dem min-
derwertigeren Silbergeld geleistet werden, und wer Zahlungen in Gold