Full text: Bürgerkunde.

Maß= und Gewichtswesen u. dgl. 349 
dem vierzigmillionsten Teil eines durch die Pole der Erde gehenden 
größten Kreises gleichkommt. Dieses Meter bildet aber zugleich die 
Grundlage unseres, gleichfalls mit dezimaler Teilung ausgestalteten 
Gewichtssystems; denn ein Kilogramm ist das unter dem Druck einer 
Atmosphäre festgestellte Gewicht eines Kubikdezimeters (— Liters) 
dbestillierten Wassers bei + 4 Grad Celsius. 
Zum Zumessen und Zuwägen im öffentlichen Verkehr dürfen 
nur gestempelte Maße, Gewichte und Wagen verwendet wer- 
den. Auch die zum Weinversand benutzten Fässer müssen amtlich 
gestempelt sein. In Gast= und Schankwirtschaften verwendete 
Schankgefäße für Wein und Bier müssen mit einem den Raum- 
gehalt in Litermaß bezeichnenden (nicht amtlich hergestellten) Füll- 
strich versehen sein. Von der Einhaltung dieser Vorschriften über- 
zeugt sich die Polizeibehörde von Zeit zu Zeit durch Untersuchungen. 
Die technische Regelung und die Ueberwachung des Maß= und 
Gewichtswesens, steht für das Reich (mit Ausnahme Bayerns) der 
Normaleichungskommission zu Berlin zu. Für Bayern 
tritt an deren Stelle eine dem Ministerium des Innern untergeord- 
nete Zentralstelle, die K. Bayerische Normaleichungs- 
kommission zu München. Le-tztere ist jedoch verpflichtet, die 
wesentlichen Bestimmungen, so über Material, Gestalt, Bezeichnung 
und sonstige Beschaffenheit der Maße und Gewichte, über die Be- 
dingungen der Stempelfähigkeit der Wagen und ähnliches gleich- 
förmig mit den von der Normaleichungskommission des Reichs erlas- 
senen Bestimmungen zu regeln. Die Eichung (Prüfung) und 
Stempelung der Maße, Gewichte und Wagen erfolgt durch besondere 
Eichämter.31 
Auch für die Elektrizität wurde reichsgesetzlich ein einheit- 
liches Maßsystem eingeführt: Das Ohm als Maßeinheit für den 
elektrischen Widerstand, das Ampere für die Stromstärke und das 
Meterkonvention, an der auch Deutschland beteiligt ist. Das ge- 
meinschaftliche Urmaß und Urgewicht wird in Paris aufbewahrt. Nach dem 
damit verglichenen, von der Normaleichungskommission verwahrten Platin- 
meterstab und Platinkilogramm werden unsere Normalmaße und Normal- 
gewichte hergestellt. 
Diese Eichämter sind in Bayern entweder solche für Maße, Ge- 
wichte und Wagen oder solche für Präzisionsgegenstände oder solche für Gas- 
messer. Sie werden von Eichmeistern, früher Verifikatoren genannt, geleitet; 
letztere werden von dem Ministerium des Innern ernannt. Daneben bestehen 
noch in einzelnen Gemeinden gemeindliche Faßeichanstalten. Die Eichmeister 
und die Leiter der gemeindlichen Faßeichanstalten stehen neben der Normal- 
eichungskommission auch unter der Aufsicht der Kreisregierungen und der 
Distriktspolizeibehörden. 
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