Maß= und Gewichtswesen u. dgl. 349
dem vierzigmillionsten Teil eines durch die Pole der Erde gehenden
größten Kreises gleichkommt. Dieses Meter bildet aber zugleich die
Grundlage unseres, gleichfalls mit dezimaler Teilung ausgestalteten
Gewichtssystems; denn ein Kilogramm ist das unter dem Druck einer
Atmosphäre festgestellte Gewicht eines Kubikdezimeters (— Liters)
dbestillierten Wassers bei + 4 Grad Celsius.
Zum Zumessen und Zuwägen im öffentlichen Verkehr dürfen
nur gestempelte Maße, Gewichte und Wagen verwendet wer-
den. Auch die zum Weinversand benutzten Fässer müssen amtlich
gestempelt sein. In Gast= und Schankwirtschaften verwendete
Schankgefäße für Wein und Bier müssen mit einem den Raum-
gehalt in Litermaß bezeichnenden (nicht amtlich hergestellten) Füll-
strich versehen sein. Von der Einhaltung dieser Vorschriften über-
zeugt sich die Polizeibehörde von Zeit zu Zeit durch Untersuchungen.
Die technische Regelung und die Ueberwachung des Maß= und
Gewichtswesens, steht für das Reich (mit Ausnahme Bayerns) der
Normaleichungskommission zu Berlin zu. Für Bayern
tritt an deren Stelle eine dem Ministerium des Innern untergeord-
nete Zentralstelle, die K. Bayerische Normaleichungs-
kommission zu München. Le-tztere ist jedoch verpflichtet, die
wesentlichen Bestimmungen, so über Material, Gestalt, Bezeichnung
und sonstige Beschaffenheit der Maße und Gewichte, über die Be-
dingungen der Stempelfähigkeit der Wagen und ähnliches gleich-
förmig mit den von der Normaleichungskommission des Reichs erlas-
senen Bestimmungen zu regeln. Die Eichung (Prüfung) und
Stempelung der Maße, Gewichte und Wagen erfolgt durch besondere
Eichämter.31
Auch für die Elektrizität wurde reichsgesetzlich ein einheit-
liches Maßsystem eingeführt: Das Ohm als Maßeinheit für den
elektrischen Widerstand, das Ampere für die Stromstärke und das
Meterkonvention, an der auch Deutschland beteiligt ist. Das ge-
meinschaftliche Urmaß und Urgewicht wird in Paris aufbewahrt. Nach dem
damit verglichenen, von der Normaleichungskommission verwahrten Platin-
meterstab und Platinkilogramm werden unsere Normalmaße und Normal-
gewichte hergestellt.
Diese Eichämter sind in Bayern entweder solche für Maße, Ge-
wichte und Wagen oder solche für Präzisionsgegenstände oder solche für Gas-
messer. Sie werden von Eichmeistern, früher Verifikatoren genannt, geleitet;
letztere werden von dem Ministerium des Innern ernannt. Daneben bestehen
noch in einzelnen Gemeinden gemeindliche Faßeichanstalten. Die Eichmeister
und die Leiter der gemeindlichen Faßeichanstalten stehen neben der Normal-
eichungskommission auch unter der Aufsicht der Kreisregierungen und der
Distriktspolizeibehörden.
1058
1059
1060