Das Versicherungswesen 369
11. Die Haftpflichtversicherung.
Diese Art der Versicherung verfolgt den Zweck, den Versicherten
wenigstens teilweise gegen die Folgen seiner gesetzlichen Haftpflicht,
d. h. gegen die Vermögenseinbuße zu decken, welche er dadurch erleidet,
daß er anderen Personen Ersatz zu leisten hat für Schäden, die diesen
zugefügt werden durch Tiere des Versicherten oder durch Versehen des
Versicherten selbst oder solcher Personen, für welche er haften muß.
Die Haftpflichtversicherung hat besonders im Hinblick auf die ver—
schärften Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ((s.
Nr. 408 ff.) in neuester Zeit eine größere Ausbildung und Verbrei-
tung erfahren. So versichern sich z. B. Rechtsanwälte gegen die Er-
satzpflicht, welche aus etwaigen Fehlern in der Prozeßführung ihnen
gegenüber ihren Auftraggebern erwachsen kann, Beamte gegen die
pekuniären Folgen dienstlicher Versehen, Tierbesitzer gegen den Scha-
den, den ihre Tiere Dritten zufügen, usw. Regelmäßig erhält der
Versicherte aber nur einen Teil (z. B. drei Viertel) seines Schadens
ersetzt, da er sonst kein genügendes eigenes Interesse mehr an der Ver-
meidung der Haftpflichtfälle haben würde.
5. Kapitel.
Die Jandwirtschaft und die Miehzucht.
I. Die Entwicklung und Bedeutung der Landwirtschaft.
Wenn in der Landwirtschaft die Hervorbringung der Boden-
erzeugnisse der Hauptsache nach der Naturkraft überlassen und nur
wenig Arbeit und Kapital auf eine Steigerung des Ertrags ver-
wendet wird, so nennt man einen solchen Betrieb einen exten-
siven. Als inten siv dagegen wird eine Bewirtschaftung des
Landes bezeichnet, welche darnach strebt, vermittels angemessener
Bebauung, Verwendung von Düngemitteln und Benützung zweck-
mäßiger Maschinen den Ertrag des Bodens möglichst zu steigern.
Die älteste Wirtschaftsart in Deutschland war die extensive
Brandwirtschaft, bei welcher der Wald von Zeit zu Zeit abge-
holzt, das Holz verbrannt und auf dem durch die Asche gedüngten
Boden Getreide gepflanzt wurde; ferner die rohe Weidewirt-
schaft, bei welcher der größte Teil des Bodens ständig als Weide
benützt wurde und nur ein kleiner Teil dieser durch das Vieh mäßig
gedüngten Weiden jeweils in großen Zwischenräumen als ziemlich
dürftiges Ackerland Verwendung fand. Beide Wirtschaftsformen
sind noch jetzt in den rauheren Gebirgsgegenden zu Hause.
Glock-Schiedermair, Bürgerkunde. 24
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