Full text: Bürgerkunde.

Das Versicherungswesen 369 
11. Die Haftpflichtversicherung. 
Diese Art der Versicherung verfolgt den Zweck, den Versicherten 
wenigstens teilweise gegen die Folgen seiner gesetzlichen Haftpflicht, 
d. h. gegen die Vermögenseinbuße zu decken, welche er dadurch erleidet, 
daß er anderen Personen Ersatz zu leisten hat für Schäden, die diesen 
zugefügt werden durch Tiere des Versicherten oder durch Versehen des 
Versicherten selbst oder solcher Personen, für welche er haften muß. 
Die Haftpflichtversicherung hat besonders im Hinblick auf die ver— 
schärften Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ((s. 
Nr. 408 ff.) in neuester Zeit eine größere Ausbildung und Verbrei- 
tung erfahren. So versichern sich z. B. Rechtsanwälte gegen die Er- 
satzpflicht, welche aus etwaigen Fehlern in der Prozeßführung ihnen 
gegenüber ihren Auftraggebern erwachsen kann, Beamte gegen die 
pekuniären Folgen dienstlicher Versehen, Tierbesitzer gegen den Scha- 
den, den ihre Tiere Dritten zufügen, usw. Regelmäßig erhält der 
Versicherte aber nur einen Teil (z. B. drei Viertel) seines Schadens 
ersetzt, da er sonst kein genügendes eigenes Interesse mehr an der Ver- 
meidung der Haftpflichtfälle haben würde. 
5. Kapitel. 
Die Jandwirtschaft und die Miehzucht. 
I. Die Entwicklung und Bedeutung der Landwirtschaft. 
Wenn in der Landwirtschaft die Hervorbringung der Boden- 
erzeugnisse der Hauptsache nach der Naturkraft überlassen und nur 
wenig Arbeit und Kapital auf eine Steigerung des Ertrags ver- 
wendet wird, so nennt man einen solchen Betrieb einen exten- 
siven. Als inten siv dagegen wird eine Bewirtschaftung des 
Landes bezeichnet, welche darnach strebt, vermittels angemessener 
Bebauung, Verwendung von Düngemitteln und Benützung zweck- 
mäßiger Maschinen den Ertrag des Bodens möglichst zu steigern. 
Die älteste Wirtschaftsart in Deutschland war die extensive 
Brandwirtschaft, bei welcher der Wald von Zeit zu Zeit abge- 
holzt, das Holz verbrannt und auf dem durch die Asche gedüngten 
Boden Getreide gepflanzt wurde; ferner die rohe Weidewirt- 
schaft, bei welcher der größte Teil des Bodens ständig als Weide 
benützt wurde und nur ein kleiner Teil dieser durch das Vieh mäßig 
gedüngten Weiden jeweils in großen Zwischenräumen als ziemlich 
dürftiges Ackerland Verwendung fand. Beide Wirtschaftsformen 
sind noch jetzt in den rauheren Gebirgsgegenden zu Hause. 
Glock-Schiedermair, Bürgerkunde. 24 
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