Full text: Bürgerkunde.

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372 Das Wirtschaftsleben 
letzteren liegt, die Landwirtschaft in einem kaufkräftigen Zustande zu 
erhalten. Endlich umfaßt die Landwirtschaft den kräftigsten und ge- 
fündesten Teil der gesamten Bevölkerung; sie führt den Städten, in 
deren Getriebe sich die Nervenkraft eines Geschlechts nach wenigen 
Generationen zu erschöpfen pflegt, ständig neues Blut zu und liefert 
die brauchbarste Mannschaft für das Heer. So bildet sie eine der 
festesten Stützen unseres Staates. 
II. Die Organe zur Förderung der Landwirtschaft und der 
Tierzucht. 
1. Die oberste Leitung des Landwirtschafts- 
wesens, einschließlich der Viehzucht, gehört in Bayern zur Zu- 
ständigkeit des Staatsministeriums des Innern. Ausführende Be- 
hörden sind die Regierungen, Kammern des Innern, die Bezirks- 
ämter und die Gemeindebehörden. Neben diesen besteht aber eine 
Reihe technischer Organe. 
2. In erster Linie ist der kulturtechnische Dienst her- 
vorzuheben. Er umfaßt hauptsächlich die Mitwirkung bei der Vor- 
bereitung, Ausführung und Überwachung von Bodenkulturunter- 
nehmungen der Genossenschaften, Gemeinden und Privaten, insbe- 
sondere die Ausarbeitung von Gutachten, Plänen und Kosten- 
anschlägen, die Mitwirkung bei der Aufstellung von Projekten zur 
Instandhaltung von Gewässern und die Mitwirkung bei der tech- 
nischen überwachung der Privatflüsse und Bäche. 
Der kulturtechnische Dienst ist dem Staatsbaudienst angegliedert. 
Die äußeren Vollzugsbehörden sind einundzwanzig an verschiedenen 
Orten Bayerns errichtete Kulturämter, deren Vorstand die 
Bezeichnung Bezirks-Kulturingenieur führt. Diesem 
sind Regierungsbaumeister, Kulturbauführer, Kulturaufseher und 
Kulturvorarbeiter untergeordnet. Zur Erledigung des höheren 
kulturtechnischen Dienstes ist jeder Regierung und dem Ministerium 
des Innern ein kulturtechnischer Referent beigegeben. 
Die Verwendung im höheren kulturtechnischen 
Dienst setzt voraus: den Erwerb des Diploms eines Kulturingenieurs 
an der Technischen Hochschule in München oder einer vom Ministerium des 
Innern als gleichwertig anerkannten anderen deutschen Hochschule, die 
Ableistung eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes und das Bestehen der 
staatlichen praktischen Prüfung für den höheren kulturtechnischen Staats- 
dienst. In den mittleren kulturtechnischen Staatsdienst 
werden in der Regel nur Anwärter aufgenommen, die die kulturtechnische 
Schule in Pfarrkirchen absolviert haben.
	        
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