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372 Das Wirtschaftsleben
letzteren liegt, die Landwirtschaft in einem kaufkräftigen Zustande zu
erhalten. Endlich umfaßt die Landwirtschaft den kräftigsten und ge-
fündesten Teil der gesamten Bevölkerung; sie führt den Städten, in
deren Getriebe sich die Nervenkraft eines Geschlechts nach wenigen
Generationen zu erschöpfen pflegt, ständig neues Blut zu und liefert
die brauchbarste Mannschaft für das Heer. So bildet sie eine der
festesten Stützen unseres Staates.
II. Die Organe zur Förderung der Landwirtschaft und der
Tierzucht.
1. Die oberste Leitung des Landwirtschafts-
wesens, einschließlich der Viehzucht, gehört in Bayern zur Zu-
ständigkeit des Staatsministeriums des Innern. Ausführende Be-
hörden sind die Regierungen, Kammern des Innern, die Bezirks-
ämter und die Gemeindebehörden. Neben diesen besteht aber eine
Reihe technischer Organe.
2. In erster Linie ist der kulturtechnische Dienst her-
vorzuheben. Er umfaßt hauptsächlich die Mitwirkung bei der Vor-
bereitung, Ausführung und Überwachung von Bodenkulturunter-
nehmungen der Genossenschaften, Gemeinden und Privaten, insbe-
sondere die Ausarbeitung von Gutachten, Plänen und Kosten-
anschlägen, die Mitwirkung bei der Aufstellung von Projekten zur
Instandhaltung von Gewässern und die Mitwirkung bei der tech-
nischen überwachung der Privatflüsse und Bäche.
Der kulturtechnische Dienst ist dem Staatsbaudienst angegliedert.
Die äußeren Vollzugsbehörden sind einundzwanzig an verschiedenen
Orten Bayerns errichtete Kulturämter, deren Vorstand die
Bezeichnung Bezirks-Kulturingenieur führt. Diesem
sind Regierungsbaumeister, Kulturbauführer, Kulturaufseher und
Kulturvorarbeiter untergeordnet. Zur Erledigung des höheren
kulturtechnischen Dienstes ist jeder Regierung und dem Ministerium
des Innern ein kulturtechnischer Referent beigegeben.
Die Verwendung im höheren kulturtechnischen
Dienst setzt voraus: den Erwerb des Diploms eines Kulturingenieurs
an der Technischen Hochschule in München oder einer vom Ministerium des
Innern als gleichwertig anerkannten anderen deutschen Hochschule, die
Ableistung eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes und das Bestehen der
staatlichen praktischen Prüfung für den höheren kulturtechnischen Staats-
dienst. In den mittleren kulturtechnischen Staatsdienst
werden in der Regel nur Anwärter aufgenommen, die die kulturtechnische
Schule in Pfarrkirchen absolviert haben.