Full text: Bürgerkunde.

Post und Telegraphie 411. 
noch Portobefreiungen und Portovergünstigungen für Sendungen an 
Militärpersonen. 
Der Postverkehr der bayerischen öffentlichen 
Behörden und Organe ist darnach grundsätzlich portopflichtig. Um 
aber den Behörden und Organen das Abfertigungsgeschäft zu er- 
leichtern, werden bei Sendungen der Zivilstaatsverwaltungen mit 
Ausnahme der Staatseisenbahnverwaltung die Postgebühren in der 
Regel nicht einzeln entrichtet, sondern die Sendungen werden unfran- 
kiert zur Post gegeben, dafür aber entrichten die anderen Verwal- 
tungen Bauschbeträge an die Postverwaltung. Es besteht sogenannte 
Portoablösung. 
D. Bauwesen, Wege= und Wasserrecht. 
1. Die Behörden. 
a. Die oberste Leitung des Staatsbauwesens, des Straßen= und 
des Wasserwesens obliegt in Bayern dem Ministerium des Innern. 
Bei diesem ist zu diesem Zwecke eine besondere Abteilung, die 
Oberste Baubehörde, gebildet. Sie hat die Flußkarten und 
die Beschreibungen der Verhältnisse der Straßen-, Brücken= und Land- 
bauten (die Straßen-, Brücken= und Landbaukataster) zu führen, die 
Dienstinstruktionen für das Staatsbauwesen auszuarbeiten, alle 
Gegenstände technischer und finanzieller Art auf dem Gebiet des 
Straßen-, Brücken-, Wasser= und Hochbauwesens, die sich bei den 
sämtlichen Zivilstaatsministerien ergeben, zu bearbeiten, endlich den 
gesamten Staatsbaudienst zu überwachen. Zur Erledigung von An- 
gelegenheiten, die der Ausnützung der Wasserkräfte dienen, ist bei 
der Obersten Baubehörde eine besondere Wasserkraft-Abtei- 
lung errichtet, die sich auch mit der Abgabe von Gutachten über die 
Ausnützung von Wasserkräften durch Private befaßt. 
1 Wer in Bayern Anstellung im höheren Staatsbaudienst 
finden will, muß ein humanistisches oder ein Realghmnasium oder eine 
bayerische Oberrealschule absolviert, an der Technischen Hochschule den für 
Hochbau= und Ingenieurwissenschaften vorgeschriebenen Unterricht besucht 
und die Diplomprüfung (Absolutorialprüfung) mindestens mit der Note 3 
bestanden haben, zwei Jahre bei Staatsbaubehörden praktisch tätig gewesen 
sein — mit der Genehmigung der Obersten Baubehörde kann ein Teil der 
Praxis auch bei Kreis= und Gemeindebauten genommen werden — und 
endlich die praktische Staatsprüfung bestanden haben. Diese wird alljährlich 
bei der Obersten Baubehörde, und zwar zum Teil mit besonderen Aufgaben 
für die Kandidaten des Landbaufachs und des Ingenieurfachs abgehalten. 
* Eine Einschränkung besteht für die Verkehrsverwaltung. 
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