Fortgang der Restauration. 543
er allein diese Last nicht auf sich nehmen könne, so blieb ihm
freilich zum Heile Sachsens nichts anderes übrig als von einer
ernstlicheren Bewerbung abzustehen 1); er wies die Anhänger
seines Hauses an, den Günstling Rußlands, den Grafen Stanislaus
August Poniatowski, zu unterstützen in der Hoffnung, daß
bei dessen Tode die Chancen für das sächsische Kurhaus günstiger
liegen würden. Im folgenden Jahre verzichteten dieser
und Kaver im Namen seines Mündels gegenseitig auf alle Ansprüche;
nur der sächsische Palast in Warschau nebst Zubehär
verblieb in sächsischem Besitz ). Jedoch hörte TKaver deswegen
nicht auf mit der sächsischen Partei in Polen einen regen Verkehr
zu unterhalten.
In Bezug auf den Mechanismus der Regierung traf der
Administrator die Einrichtung, daß die gewöhnlichen Angelegenheiten
ihm schriftlich eingereicht werden mußten und er ebenso
darauf resolvirte; indem er zweimal wöchentlich Conseil hielt,
zu welchem sämtliche Kabinetsminister und Geheimenräthe,
wenn nöthbig auch die Chefs der Oberbehörden, berufen wurden,
während auch dif Vorstände der unteren Departements das
Recht hatten ihm Vortrag zu halten, bewahrte er der Verwaltung
die nöthige Durchsichtigkeit und sich selbst den Einblick
in den Gang der Geschäfte. Die Präsidien, welche Brühl in
seiner Hand zusammengehäuft hatte, wurden wieder getrennt,
die bisherige Titelvergeudung beschränkt, untaugliche Beamte
beseitigt und durch tüchtige, zum Theil aus dem Auslande berufene
Männer ersetzt; v. Fritzsch wurde unter ihm zum Conferenzminister,
v. Poigk zum Vicekanzler, Gutschmid zum Gebeimen
Assistenzrath und Archivar, v. Fletscher und Dr. A.
Wagner-zu Geheimenräthen ernaunt, der Kanzler v. Stammer
durch seine Erhebung zum Landvoigt der Oberlausitz, einer
Würde, welche nominell seit 1703 der Kurprinz bekleidet hatte
1) Flemming an Kaunitz 27. Februar 1764. Dresdner Archiv.
2) Die Verträge vom 6. und 20. October bei Martens, Recucil 1,
302. Vergl. Coxe, Geschichte des Hauses Österreich, deutsch von Dippoldt
und Wagner (1817) IV, 366.