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432 Heer und Kriegsflotte
Generalfeldmarschall oder ein Generaloberst. Im Kriege werden
jeweils nach Bedarf mehrere Armeekorps zu einer Armee vereinigt.
Ein Armeekorps setzt sich aus allen Waffengattungen zusammen,
ist daher zu selbständigem und isoliertem Auftreten in allen Kriegs—
lagen befähigt; es umfaßt (neben den erforderlichen Fußartillerie-,
Pionier-, Train= und Verkehrstruppen) in der Regel zwei Divisio-
nen.“é Jede dieser Divisionen enthält mehrere Brigaden, welche
je aus zwei Regimentern der gleichen Waffengattung bestehen. In
der Regel hat eine Division zwei Infanteriebrigaden, eine Kavallerie-
brigade und eine Feldartilleriebrigade, so daß sie also zusammen
4 Infanterieregimenter, 2 Kavallerieregimenter und 2 Feldartillerie-
regimenter aufweist. Befehligt wird zumeist die Division von einem
Generalleutnant, die Brigade von einem Generalmajor und das
Regiment von einem Oberst’ oder einem Oberstleutnant (Oberststell-
vertreter).
Ein Infanterie-Regiment (im Frieden 1200—1800
Mann stark) besteht aus 2 oder 3 Bataillonen. Ihre Führer
sind die Majore. Jedes Bataillon umfaßt 4 Kompagnien
von je 140—160 Mann (im Kriege gegen 250 Mann). Der für die
Ausbildung und Disziplin verantwortliche Führer der Kompagnie ist
der Hauptmann (Kompagniechef). Ihm sind ein Oberleutnant, meh-
rere Leutnants sowie die nötigen Unteroffiziere 3 unterstellt. Für
den inneren Dienst ist die Kompagnie in Korporalschaften von
je 12—20 Mann gegliedert, welche je einem Korporalschaftsführer
tion der Feldartillerie. Für Bayerrn besteht eine besondere Ge-
neralinspektion der Armee.
"°" Bayern hat drei Armeekorps, deren jedes aus zwei Divisionen be-
steht, so daß im ganzen sechs Divisionen vorhanden sind. Es bestehen in
Bayern vierundzwanzig Infanterieregimenter, zwei Jägerbataillone, eine
Maschinengewehrabteilung, zwei schwere Reiterregimenter, zwei Ulanen-
regimenter, sieben Chevaulegersregimenter, zwölf Feldartillerieregimenter,
zwei Fußartillerieregimenter, drei Pionierbataillone, ein Eisenbahnbatail=
lon mit einer Kraftfahrabteilung, ein Telegraphendetachement mit einer
Funkentelegraphenabteilung, eine Luftschifferabteilung, drei Trainbatail-
kone. Am 1. Oktober 1909 wird ein achtes Chevaulegersregiment errichtet
werden.
: Die Obersten, Oberstleutnants und Majore gehören zu der Rang-
klasse der sog. Stabsoffiziere; die Leutnants und Oberleutnants
zählen zu den sog. Subalternoffizieren. «
sUnterdenUnterosffizierenderKompagmemmmtdIe oberste Stelle
der Feldwebel ein; er ist das Organ des Hauptmanns für die Rege-
lung des Dienstes und die Verwaltung. Der Vizefeldwe bel dient
vorzugsweise der Anleitung der jüngeren Unteroffiziere und als Offisiers-
stellvertreter im äußeren Dienst. Nach einer Anzahl von Dienstjahren er-
halten die Unteroffiziere den Rang eines Sergeanten.
Bei der Kavallerie und der Feldartillerie entspricht dem Feldwebel und
dem Vizefeldwebel der Wachtmeister und der Vizewachtmeister.