1334
1335
1336
436 Heer und Kriegsflotte
densstärke rund eine halbe Million Mann ohne die Einjährig-Frei—
willigen, die Offiziere, Unteroffiziere, Aerzte und Militärbeamten.
Dieses Friedensheer bildet die Schule des Volkes für den Krieg
und zugleich den festen Rahmen für das Kriegsheer. Im Kriegsfalle
nämlich wird es sehr erheblich verstärkt durch Einberufung der in
früheren Jahren ausgebildeten Mannschaften, von denen die jüngeren
die sog. Reserve, die älteren die Landwehr I. und II. Auf-
gebots bilden. Die ältesten und die jüngsten (noch nicht zum
Militär einberufenen) Mannschaften zählen zum Landsturm, der
im Kriege nur bei außerordentlichem Bedarf zur Verstärkung der
Feldarmee, sonst aber zur Verteidigung des Landes verwendet wird.
Die Gesamt-Kriegsstärke unseres Heeres wird (ebenso wie die
im Kriege zu bildenden Neuformationen) streng geheimgehalten; doch
schätzt man sie auf rund 4½ Millionen Mann.
2. Der Heeresersatz.
Da die vollständig ausgebildeten Soldaten alljährlich von den
Fahnen entlassen werden, so muß jedes Jahr auch wieder die zur
Erhaltung der gesetzlichen Friedensstärke erforderliche Anzahl von
Rekruten zum Militärdienst eingezogen werden. Diese regelmäßige
Ergänzung des Heeres heißt das Militär-Ersatzgeschäft; es
ist in folgender Weise geregelt:
Das ganze Reichsgebiet ist (den 22 Linienarmeekorps entspre-
chend) in 22 Ersatzbezirke eingeteilt, welche wieder in Brigadebezirke
zerfallen. Diese wiederum gliedern sich in Landwehrbezirke,
an deren Spitze jeweils der Bezirkskommandeur steht. Die
Landwehrbezirke endlich sind in Aushebungsbezirke geteilt,
welche in der Regel mit dem Staatsverwaltungsbezirk (in Bayern
mit dem Bezirk einer Distriktsverwaltungsbehörde) zusammenfallen.
Jeder wehrpflichtige Deutsche wird mit dem 1. Januar des Jah-
res, in welchem er das 20. Lebensjahr vollendetts, militärpflich-
tig, d. h., er hat sich der Aushebung zu unterwerfen. Zu diesem
Zwecke muß er sich zunächst während der zweiten Hälfte des Januar
bei der Ortsbehörde seines dauernden Aufenthaltsorts oder (wenn
er einen solchen nicht hat) seines Geburtsorts zur Eintragung seines
Namens in die sog. Rekrutierungs--Stammrolle (d. h.
das Verzeichnis der Gestellungspflichtigen) melden. Er erhält sodann
½ Wer kräftig genug ist und schon vor Erreichung des militärpflichtigen
Alters in das Heer eintreten will, kann sich bereits nach vollendetem 17. Le-
bensjahr als „Freiwilliger“ melden; alsdann steht ihm die Wahl des
Truppenteils frei.
1 Wer sich zur Stammrolle nicht anmeldet oder in den Musterungs-
oder Aushebungsterminen nicht erscheint, hat Strafe zu gewärtigen und kann