Full text: Bürgerkunde.

1471 
484 Die Steuerreform in Bayern 
Einrichtungen ein höheres Interesse hat, das sind in erster Linie die 
Grund= und Hausbesitzer und die Gewerbetreibenden. 
Daneben werden aber den Gemeinden verschiedene selbständige 
Steuern zugewiesen, so die Warenhaussteuer die die Waren- 
häuser und ähnliche gewerbliche Unternehmungen, wie Großbasare, 
Abzahlungsgeschäfte, Versandtgeschäfte, treffen soll, die Wert- 
zuwachssteuer, die die Wertsteigerung von Grundstücken treffen 
soll, die nicht auf die Tätigkeit des Besitzers, sondern auf äußere 
Umstände, wie auf das Wachstum und die Betriebsamkeit des Ge- 
meinwesens und seiner Gesamteinwohnerschaft zurückzuführen ist, die 
schon bisher bestehende Besitzveränderungsabgabe 
(s. Nr. 735) und die Hundeabgabe, die als Hundegebühr schon 
bisher bestand, aber zur Hälfte dem Staate zufiel.
	        
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