Full text: Bürgerkunde.

  
  
  
G. Braunsche Hofbuchdruckerei und Verlag, Karlsruhe 14 
Die Gemeinschädlichkeit der 
konstruktiven Jurisprudenz 
Eine wissenschaftliche Streitschrift 
von 
Rechtsanwalt Erust Fuchs, Karlsruhe 
Preis M 3.60 
Die Schrift verwirft unser ganzes juristisches System, die soge- 
naunte „konstruktive“ Jurisprudenz, als falsch und zeigt einer völlig 
neuen psychologisch-soziologischen Rechtslehre den Weg. 
  
„Es ist ein geradezu vernichtendes Urteil, das der bekannte geistvolle 
Vorfechter der freiheit-rechtlichen Bewegung in Deutschland über den Unwert 
unfrer heutigen gelehrten Rechtswissenschaft und Rechtspraxis des Zivilrechts 
und des Zivilprozeßrechts fällt. Sein Buch muß in der Tat revolu- 
tionierend wirken. Nicht nur dem zünftigen Juristen, auch dem an einer 
gesunden Rechtspflege interessierten Laien bietet diese Kampfschrift veel Anregung 
und Belehrung.“ Die Hilfe. 
Wäre die Fuchssche Methode in unserer Gesetzgebung und in 
unserer gerichtlichen Praxis verwirklicht, so würden zweifellos die meisten 
Klagen über unsere Justiz bald verstummen und zum Segen des Pub- 
likums das Hauptinteresse der Juristen von den heute so üppig wuchernden 
und so hoch bewerteten begrifflichen, an die Gesetzesbuchstaben anknüpfenden 
Deduktionen auf die fehlerfreie Erkenntnis des „Tatbestandes" gelenkt werden. Die 
richtige Entscheidung zu finden, wird alsdann der fach-, lebens= und menschen- 
kundigen Interessenabwägung nicht schwer fallen."“ Kölnische Zeitung. 
Aus allen grotesken Fuchs'schen Kapuzinaden schaut das 
Auge eines scharfen Beobachters, das Antlitz eines warmen Ide- 
alisten heraus, dem das „richtige Recht“ verien ache ist.“ 
Deutsche Juristen-Zeitung. 
Namentlich an Erust Fuchs kann kein Jurist vorübergehen. 
Mag er auch seinen Radikalismus, der sich übrigens nicht auf das Gebiet 
des wechts beschränkt, beklagen und die Maßlosigkeit in seiner Kampfesart 
verwerfen, ohne den größten Nutzen wird keiner seine kenntuisreichen und 
geistvollen Schriften lesen.“ 
Oberlandesgerichtspräsident Dr. Börngen, Jena 
in der Verfügung vom 5. Mai 1910, betr. die Ausbildung der Referendare. 
  
Zu beziehen durch jede Buchhandlung oder direkt vom Verlag 
  
 
	        
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