Full text: Bürgerkunde.

Reichskanzler, Reichsbehörden, Reichsbeamte 39 
a. Das auswärtige Amt. 
Dieses hat die Geschäfte der auswärtigen Politik zu besorgen; 
daher unterstehen ihm die Botschafter, Gesandten und Konsuln des 
Reichs (s. Nr. 1296). 
b. Das Reichs-Kolonialamt, 
dem die oberste Leitung der Schutzgebiete obliegt (s. Nr. 1312). 
c. Das Reichsamt des Innern, 
welches hinsichtlich seines Geschäftskreises den in den Einzelstaaten be- 
stehenden Ministerien des Innern entspricht, hat die oberste Lei- 
tung aller Verwaltungsangelegenheiten, soweit diese nicht den an- 
deren Reichsämtern zugewiesen sind. Diesem Reichsamt unterstehen 
wiederum eine größere Reihe von zentralen Reichsbehörden, von 
denen noch später zu sprechen sein wird, so das Statistische 
Amt, das Bundesamt für Heimatwesen, das Reichs- 
gesundheitsamt, das Aufsichtsamt für Privat- 
versicherung, das Reichsversicherungsamt, das 
Patentamt, die Normaleichungskommission u. a. m. 
d. Das Reichsmarineamt 
für die oberste Verwaltung der Kriegsflotte (s. Nr. 1368). 
e, Das Reichsschatzamt 
(s. Nr. 1390) als oberste Finanzbehörde des Reichs. Ihr untersteht 
unter anderem die Reichshauptkasse. Eine Reihe anderer 
zentraler Finanzbehörden sind dem Reichskanzler unmittelbar unter- 
stellt, so der Rechnungshof des Reichs (s. Nr. 1391), die 
Reichsschuldenkommission (s. Nr. 1395) und die Ver- 
waltung des Reichsinvalidenfonds (s. Nr. 1364); 
ferner das Reichsbankdirektorium (s. Nr. 1045). 
f. Das Reichsjustizamt, 
welchem die oberste Leitung der Rechtspflege im Reiche zusteht. Ihm 
liegt insbesondere die Vorbereitung der die Justiz betreffenden 
Reichsgesetze und die Verwaltung des Reichsgerichts ob. 
g. Das Reichspostamt 
(s. Nr. 1248) für das Post= und Telegraphenwesen des Reichs, abge- 
sehen von Bayern und Württemberg. Diesem Reichsamt untersteht 
auch die Reichs druckerei. 
m. Das Reichseisen bahnamt 
(s. Nr. 1238), welchem die Oberaufsicht über die den Einzelstaaten 
gehörigen Eisenbahnen, mit Ausnahme der bayerischen Eisenbahnen, 
zukommt. An seiner Spitze steht ein Präsident. Die Verwaltung der 
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