Full text: Badisches Verfassungsrecht.

Verfassung. § 57. 127 
1. Die Bewilligung von Ausgaben kann dagegen an Bedingungen 
und Voraussetzungen geknüpft werden, falls nicht diese dem bestehen- 
den Rechtszustand widersprechen und ihrer Natur nach nur durch 
Gesetz zu normieren sind, vgl van Calker, Budgetrecht, S 249. 
2. Die Bewilligung kann hiernach auch nicht in der Form ge- 
schehen, daß sie von der Erhöhung einer einzelnen Budgetposition ab- 
hängig gemacht wird. Vgl hierüber Buchenberger, Staatshaus- 
halt, S 11 und Bem 1 zu § 55. Aber die Stände können die Be- 
willigung bedingungslos verweigern, vgl Wielandt, Staatsrecht, 
S 63, Note 2. 
§ 57. 
(1.) Ohne Zustimmung der Stände kann kein Anlehen 
gültig gemacht werden. Ausgenommen sind die Anlehen, wo- 
durch etatsmäßige Einnahmen zu etatsmäßigen Ausgaben nur 
antizipiert werden, sowie die Geldaufnahmen der Amortisa- 
tionskasse, zu denen sie, vermöge ihres Fundations-Gesetzes, er- 
mächtigt ist. 
(2.) Für Fälle eines außerordentlichen unvorhergesehenen 
dringenden Staatsbedürfnisses, dessen Betrag mit den Kosten 
einer außerordentlichen Versammlung der Stände nicht im Ver- 
hältnis steht. und wozu das Kredit-Votum der Stände nicht 
reicht, ist die Zustimmung der Mehrheit des Ausschusses hin- 
reichend, eine Geld-Aufnahme gültig zu machen. Dem nächsten 
Landtag werden die gepflogenen Verhandlungen vorgelegt." 
1. Vgl Art 10 Amort KassG. Außer der Amortisationskasse — 
und der Eisenbahnschuldentilgungskasse bezüglich der für den Eisen- 
bahnbau nötigen Kapitalien — ist keine Staatsverwaltungsstelle er- 
mächtigt, irgend ein Staatsanlehen unter irgend einem Vorwand 
zu kontrahieren, Art 9 d Amort KassG, Art 1 d EisenbSchuld Tilgg- 
Kass G. « 
2.DiefeVoraussetzungistnachArt12und13desAmortKassG 
als gegeben zu erachten bei der Aufnahme von Anlehen bis zum Be- 
trag von 500 000 Gulden — 857 142 Mark, vgl Art 12 AmortKassG. 
3. Das ist des ständischen Ausschusses, vgl § 51 Verf. 
4. Näheres über das Staatsschuldenwesen s Bem 1 zu Art 1 
Amort Kassc und Bem 1 zu Art 1 des EisenbSchuld Tilgg# Kass, 
unter V. ferner Seubert in Großh Baden, S 756 ff.
	        
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