1. Erste Kammer. 89. 375
§ 9.
Die Sekretäre entwerfen die Protokolle, oder lassen sie
unter ihrer Aufsicht entwerfen, führen die Abstimmungslisten,
die Register über die Motionen der Ständeglieder, sowie über
die Anzeigen derjenigen, welche über die zur Tagesordnung
kommenden Gegenstände sprechen wollen, und ein Einreichungs-
protokoll über die einkommenden Petitionen.
8 10.
Sie haben die unmittelbare Aufsicht über die Kanzlei der
Kammer unter der Leitung des Präsidenten.
Funktionen des Präsidenten.
8 11.
Der Präsident überwacht die innere Ordnung und die Be-
obachtung der Geschäftsvorschriften, bewilligt das Wort, setzt die
Fragen zur Abstimmung fest, spricht das Ergebnis der Ab-
stimmung aus und ist das Organ der Kammer im Verhältnis
derselben zur Regierung und zur anderen Kammer.
§ 12.
Bei Verhinderung des Präsidenten versieht der erste und
bei dessen Verhinderung der zweite Vizepräsident die Stelle des
Präsidenten.
Von den Sitzungen.
§ 13.
(1.) Der Präsident bestimmt in jeder Sitzung nach Maßgabe
der Menge von Gegenständen, die zur Beratung reif sind, den
Tag und die Stunde der nächstfolgenden Sitzung; wird da-
gegen von einem Mitgliede ein Bedenken erhoben, so hat die
Kammer über die Zeit der nächsten Sitzung durch Abstimmung
zu entscheiden.
(2.) Wenn die Sitzung auf mehrere Tage hinausgesetzt
worden ist, so steht dem Präsidenten, bei einer eintretenden
dringenden Veranlassung die Befugnis zu, eine außerordentliche
Sitzung anzusagen.