I. Geschichte der Verfassung. 35
Die Sanktionierung der drei Gesetze erfolgte unterm 24. August
1904 und ihre Verkündigung in den Nummern XXII und XXIII des
Gesetzes= und Verordnungsblattes (S 339 und 347), von denen
die letztere auch die Bekanntgabe des jetzt geltenden Wortlauts der
Verfassungsurkunde enthält.
In den Schlußsitzungen beider Kammern über das Verfassungs-
werk wurde von den Berichterstattern und den Führern der beiden
großen politischen Parteien mit Worten ehrfurchtsvollen Dankes der
hochherzigen Entschließung des Landesherrn gedacht, der mit dieser
Vorlage dem ihm vertrauensvoll nahegebrachten Wunsche seines
Volkes stattgegeben hatte, und unter dem lebhaften Beifall des
Hauses wurde von dem Abgeordneten Obkircher vorgeschlagen,
neben den im Sitzungssaal der zweiten Kammer aufgestellten Büsten
der drei Fürsten, die sich ganz besonders um die freiheitliche Entwicke-
lung unseres Landes verdient gemacht haben — Großherzog
Karl Friedrich, der Begründer des Großherzogtums, Groß=
herzog Karl, der Schöpfer der Verfassung, und Großherzog
Leopold, der Wiederhersteller der im Jahre 1825 abgeänderten
Verfassung — auch die Büste des Großherzogs Friedrich
aufzustellen, des Reformators unserer Verfassung.
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