Full text: Badisches Verfassungsrecht.

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Aufgestellt , den tten. 19. 
Der Gemeinde-(Stadt- rat. 
(Unterschrift.) 
Abges chlossen I)........................................................·........ .. 
......................................... , dentYth . 
Der Gemeinde-(Stadt-) vat. 
(Unterschrift.) 
Daß die vorstehende Wählerliste?) — 
1 das Hauptexemplar der vorstehenden Wählerliste:) — 
nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung vo.. ten 19. bis 
zum... ten .......... 19......quedermannsEinsichtausgelegenhat,sowiedaß 
die Abgrenzung der Wahlbezirke, die Namen der Mitglieder der Wahlkommission, die Wahl- 
lokale, Tag und Stunde der Wahl mit der Einladung der Wahlberechtigten mindestens acht 
Tage vor dem Wahltermine in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden sind, wird hier- 
durch bescheinigt. 
.......................................... ,denten19 
YerOemeinde-(Htadts)rat. 
(Siegel.) (Unterschrift.) 
Zur Beurkundung des Zur Beurkundung des Zur Beurkundung des Zur Beurkundung des 
Abstimmungsvermerks Abstimmungsvermerks Abstimmungsvermerks Abstimmungsvermerks 
(Spalte 7) (Spalte 8) (Spalte 9) (Spalte 10) 
– , den ten. 199 ... den#. 19 . .... den.#e 19. .. den. #. 19. 
Die Wahlkommission: Die Wahlkommission: Die Wahlkommission: Die Wahlkommission: 
(Unterschrift.) (Unterschrift.) (Unterschrift.) (Unterschrift.) 
  
1) Auf dem Exemplar, welches der Wahlvorsteher erhält, ist hinzuzusetzen: 
„mit der amtlichen Bescheinigung, daß das gegenwärtige Exemplar mit dem 
Haupt-Exemplar der Wählerliste völlig übereinstimmt“ 
?) Das Nichtzutreffende ist zu durchstreichen.
	        
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