Full text: Badisches Verfassungsrecht.

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Die Anzahl der Umschläge betrg 
Wird durchstrichen, Dieselbe stimmte mit der Zahl derjenigen Wähler, neben deren Namen 
wenn die Zahlen;, , · » » » 
uichtübeceinstimmethnderWahlerltstederAbsttmmungsvermerk gemacht war, überein. 
Dieselbe war im.... größer als die Zahl derjenigen Wähler, 
Wird durchstrichen, kleiner 
wenn die Zablen 
neben deren Namen in der Wählerliste der Abstimmungsvermerk gemacht 
war. Zur Aufklärung dieser Verschiedenheit, welche sich auch bei wieder- 
holter Zählung herausstellte, dient folgendes: 
übereinstimmen. 
Hierauf erfolgte die Prüsung der Umschläge und Stimmzettel. Einer 
der Beisitzer öffnete jeden Umschlag einzeln, nahm den Stimmzettel heraus 
und übergab ihn dem Wahlvorsteher, der ihn laut vorlas und nebst dem 
Umschlag einem anderen Beisitzer weiterreichte; dieser bewahrte die Stimm 
zettel nebst Umschlägen bis zum Ende der Wahlhandlung auf. 
Der Protokollführer nahm den Namen jedes Kandidaten, welcher 
Stimmen erhielt, in das Protokoll auf, vermerkte dabei jede, dem Kandi- 
daten zugefallene Stimme einzeln und zählte die Stimmen laut. 
In gleicher Weise führte der Beisittter. 
eine Gegenliste, welche ebenso wie die Wählerliste beim Schlusse der Ver- 
handlung von der Wahlkommission unterschrieben und dem Protokolle 
beigefügt wurde. « 
Durch Beschluß der Wahlkommission wurden für ungültig erklärt: 
1. weil die Stimmzettel nicht in einem amtlich abgestempelten Um- 
schlag übergeben worden waren (6 56 Ziffer 1 Landt Wahl Ges, 
die Stimmzette Vr. .................·.................. 
2. weil die Stimmzettel in einem mit einem Kennzeichen versehenen 
Umschlag übergeben worden waren (§ 56 Ziffer 1 LandtWahlGes), 
die Stimmzette 1ree .. -, 
3. weil die Stimmzettel nicht von weißem Papier waren (# 56 Ziffer 2 
Landt Wahl Ges), 
die Stimmzette Vrr ........
	        
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