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Die Anzahl der Umschläge betrg
Wird durchstrichen, Dieselbe stimmte mit der Zahl derjenigen Wähler, neben deren Namen
wenn die Zahlen;, , · » » »
uichtübeceinstimmethnderWahlerltstederAbsttmmungsvermerk gemacht war, überein.
Dieselbe war im.... größer als die Zahl derjenigen Wähler,
Wird durchstrichen, kleiner
wenn die Zablen
neben deren Namen in der Wählerliste der Abstimmungsvermerk gemacht
war. Zur Aufklärung dieser Verschiedenheit, welche sich auch bei wieder-
holter Zählung herausstellte, dient folgendes:
übereinstimmen.
Hierauf erfolgte die Prüsung der Umschläge und Stimmzettel. Einer
der Beisitzer öffnete jeden Umschlag einzeln, nahm den Stimmzettel heraus
und übergab ihn dem Wahlvorsteher, der ihn laut vorlas und nebst dem
Umschlag einem anderen Beisitzer weiterreichte; dieser bewahrte die Stimm
zettel nebst Umschlägen bis zum Ende der Wahlhandlung auf.
Der Protokollführer nahm den Namen jedes Kandidaten, welcher
Stimmen erhielt, in das Protokoll auf, vermerkte dabei jede, dem Kandi-
daten zugefallene Stimme einzeln und zählte die Stimmen laut.
In gleicher Weise führte der Beisittter.
eine Gegenliste, welche ebenso wie die Wählerliste beim Schlusse der Ver-
handlung von der Wahlkommission unterschrieben und dem Protokolle
beigefügt wurde. «
Durch Beschluß der Wahlkommission wurden für ungültig erklärt:
1. weil die Stimmzettel nicht in einem amtlich abgestempelten Um-
schlag übergeben worden waren (6 56 Ziffer 1 Landt Wahl Ges,
die Stimmzette Vr. .................·..................
2. weil die Stimmzettel in einem mit einem Kennzeichen versehenen
Umschlag übergeben worden waren (§ 56 Ziffer 1 LandtWahlGes),
die Stimmzette 1ree .. -,
3. weil die Stimmzettel nicht von weißem Papier waren (# 56 Ziffer 2
Landt Wahl Ges),
die Stimmzette Vrr ........