Full text: Badisches Verfassungsrecht.

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Dagegen wurden die nachbezeichneten Stimmzettel, hinsichtlich deren 
sich die nachstehenden Bedenken ergeben hatten, aus folgenden Gründen 
durch Beschluß der Wahlkommission für gültig erklärt: 
1. Stimmzette KV.... . 
2.StimmzettelNr......... 
3.Stimmzetteth. 
4. Stimmzettel Nr. 
5. Stimmzettel Nr. . 
6. Stimmzettel Nr. 
7. Stimmzeltel Nr. 
8. Stimmzettel Nr. 
9. Stimmzette re. , 
10. Stimmzettel Nr. 
Die sämtlichen vorbezeichneten Stimmzettel und Umschläge, hinsichtlich 
deren es einer Beschlußfassung der Wahlkommission bedurft hatte, wurden 
mit fortlaufenden, den vorstehend angegebenen entsprechenden Nummern 
versehen und dem Protokolle beigefügt. 
Die Zahl der Stimmen betrug 
Ungültige Stimmzettel sowie außer Verückichuzung ge- 
lassene Umschläge waren vorhanden 
Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also
	        
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