Full text: Badisches Verfassungsrecht.

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Es haben erbalten: 
(Gutsbesitzer Karl Weiß in Helldorf — 1. 2 
2. 13. 1. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22.23 
– 
1 
6. 
Im ganzen wie oben 
.2 
3. 
4. 
4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11.) 
25. 26. 27. 28. 29. 30. 31 
zusammen 31 Stimmen.) 
zusammen Stimmen. 
zusammen Stimmen. 
zusammen......·........·.... Stimmen. 
zusammen..................... Stimmen. 
zusammen Stimmen. 
zusammen Stimmen. 
  
..................... Stimmen. 
Nachdem der Wahlvorsteher dieses Ergebnis verkündet hatte, versiegelte 
er alle Stimmzettel und Umschläge, welche nicht dem Protokolle beigefügt 
sind, und nahm sie in Verwahrung. 
Die nicht zur Verwendung gelangten Umschläge . Stück) 
sind wieder angeschlossen. 
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung waren weniger als drei Mitglieder 
der Wahlkommission gegenwärtig oder der Wahlvorsteher und der Protokoll- 
führer gleichzeitig abwesend. 
Gegenwärtige Verhandlung ist vorgelesen, von dem Wahlvorsteher, 
den Beisitzern und dem Protokollführer, deren keiner Staatsbeamter ist, 
genehmigt und wie folgt vollzogen. 
Der Wahlvorsteher. 
Der Protokollführer. 
Beifvielsweise 
Angabe, die zu 
durchstreichen ist.
	        
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