Vorwort.
Den nachstehenden Versuch wage ich in der Annahme, daß, nach-
dem das frühere und jetzt großenteils noch geltende partikuläre Privat-
recht seinen — wenn auch ganz ungleich hervorragenderen — Dar-
steller gefunden hat, auch diese Arbeit, der ich jedoch aus mehreren
Gründen wesentlich einfachere Ziele habe stecken müssen, vielleicht er-
wünscht sei.
Indem ich eine größere wissenschaftlich-kritische Vertiefung etwa
auftauchender Streitfragen späteren Bearbeitungen und berufeneren
Federn vorbehalten zu sollen glaube, beschränke ich mich darauf, die
infolge der Zerstreutheit der einschlägigen Bestimmungen über eine
umfangreiche Sammlung sich gegenseitig ergänzender, abändernder und
aufhebender Gesetze oft nicht ganz leichte und gerade wegen zerstreuter
Detailbestimmungen zuweilen etwas unsichere Orientierung in dem
positiven Gesetzesmaterial nach Kräften zu erleichtern und eine möglichst
einfache Uebersicht unseres Staatsrechts durch eine systematische Dar-
stellung zu geben. Möge das Werkchen in diesem Sinne willkommen
und für Beamte und Rechtsbeflissene, Politiker und gebildete Laien
ein handliches Hilfsmittel sein, welches freilich die Handbücher des
allgemeinen Staatsrechts keineswegs entbehrlich macht.