Full text: Das Staatsrecht des Herzogtums Sachsen-Meiningen.

Vorwort. 
Den nachstehenden Versuch wage ich in der Annahme, daß, nach- 
dem das frühere und jetzt großenteils noch geltende partikuläre Privat- 
recht seinen — wenn auch ganz ungleich hervorragenderen — Dar- 
steller gefunden hat, auch diese Arbeit, der ich jedoch aus mehreren 
Gründen wesentlich einfachere Ziele habe stecken müssen, vielleicht er- 
wünscht sei. 
Indem ich eine größere wissenschaftlich-kritische Vertiefung etwa 
auftauchender Streitfragen späteren Bearbeitungen und berufeneren 
Federn vorbehalten zu sollen glaube, beschränke ich mich darauf, die 
infolge der Zerstreutheit der einschlägigen Bestimmungen über eine 
umfangreiche Sammlung sich gegenseitig ergänzender, abändernder und 
aufhebender Gesetze oft nicht ganz leichte und gerade wegen zerstreuter 
Detailbestimmungen zuweilen etwas unsichere Orientierung in dem 
positiven Gesetzesmaterial nach Kräften zu erleichtern und eine möglichst 
einfache Uebersicht unseres Staatsrechts durch eine systematische Dar- 
stellung zu geben. Möge das Werkchen in diesem Sinne willkommen 
und für Beamte und Rechtsbeflissene, Politiker und gebildete Laien 
ein handliches Hilfsmittel sein, welches freilich die Handbücher des 
allgemeinen Staatsrechts keineswegs entbehrlich macht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.