Full text: Die Verfassungsurkunde für das Königreich Württemberg.

Vorwort. 
Am Anfang des laufenden Jahres war es der württem- 
bergischen Königskrone vergönnt, auf einen Bestand von hundert 
Jahren zurückzublicken. Diesen Zeitraum kennzeichnet eine stetig 
fortschreitende, sich aufwärts bewegende Entwicklung des Volkes 
und seiner staatlichen Einrichtungen. Auch die württembergische 
Verfassung teilt diese Entwicklung: der Geist der Zeit hat sie 
jeweils mit seinem Hauche berührt, die wichtigsten Ereignisse, die 
Zugehörigkeit zum Deutschen Bund und zum Deutschen Reiche, 
die Bewegung des Jahres 1848 und die darauf folgende Re- 
aktion, haben Spuren in ihr zurückgelassen. 
Auf den Trümmern des alten deutschen Reiches bereitete 
der erste württembergische König Friedrich mit Geschick und 
Energie den Boden für ein neues Staatswesen, das den ver- 
änderten Bedürfnissen gewachsen war, und das formale Unrecht 
der einseitigen Aufhebung der altwürttembergischen Verfassung 
sühnte er durch die Einleitung der Verhandlungen zur Verab- 
schiedung einer neuen zeitgemäßen Verfassung. In Vollendung 
dieses Versöhmungswerkes schuf König Wilhelm I. die Ver- 
fassung, die heute noch die Grundlage der öffentlichen Rechts- 
ordnung in Württemberg bildet; mit weisen Gesetzen, mit sorg- 
licher Pflege der Volksbildung, der Landwirtschaft, der Gewerbe 
und des Handels, der Kunst und der Wissenschaft gelang es ihm, 
die verschiedenen Elemente im Staat auf der Grundlage der 
einheitlichen Verfassung zu einem harmonischen Ganzen zu ver- 
schmelzen und auch im Schatten des deutschen Bundes seinem 
Volk eine wohnliche Stätte zu sichern. Nachdem der Streit der
	        
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